Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender Steiniger begrüßt Herrn Mescheder und erteilt ihm das Wort.
Herr Mescheder stellt das Büro MICUS als führendes Beratungsunternehmen für Breitbandprojekte vor und zeigt die Referenzen auf. Das Büro erarbeitet Netzplanungen, Förderanträge, die Finanzierung und betreut und entwickelt Betreibermodelle.
Herr Mescheder führt aus, dass das Projekt drei Arbeitspakete umfasst, und zwar die Aufnahme der Ist-Situation, das NGA-Entwicklungskonzept und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen. Durch ein Markterkundungsverfahren wurden die in der Stadt Waldbröl vorhandenen Infrastrukturen gesichtet. Im Stadtgebiet ist ein Hauptverteiler (HVT) vorhanden. Je weiter die Kabelverzweiger (KVz) vom HVT entfernt liegen, desto größer ist die Dämpfung im Kupferkabel. Den Nahbereich (550 m um den HVT) wird die Telekom mit Vectoring erschließen. Durch bereits bestehende Kabelversorgung sowie weitere eigenwirtschaftliche Ausbauvorhaben wird der Großteil der Haushalte in Waldbröl mit Bandbreiten größer 30 Mbit/s versorgt sein. Insgesamt müssen nur noch ca. 10,5 % (630 Adressen) des Stadtgebiets versorgt werden. Zur Vorbereitung der Netzplanung wurden vier Verteilerbereiche (Cluster) gebildet. Besonderer Wert wird auf die Versorgung der Gewerbegebiete mit mindestens 200 Mbit/s gelegt.
Im Interessenbekundungsverfahren wurde kein Angebot für eine Kompletterschließung FTTB (Glasfaser bis ins Haus) abgegeben. Deshalb wurde diese Planung im Rahmen des Entwicklungskonzepts durchgeführt. Insgesamt ergibt sich für die weißen NGA-Flecken ein FTTB-Netz von rund 94 Kilometern. Für Waldbröl ist eine FTTB-Netzplanung zu favorisieren. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist laut Herrn Mescheder die wirtschaftlichere Variante, da bei dem Betreibermodell die Betriebskosten nicht durch die Einnahmen gedeckt werden.
Bei einer Fördermaßnahme belaufen sich laut Herrn Mescheder die Förderquoten auf 50% vom Bund und 40 % vom Land. Da sich Waldbröl aber in der Haushaltssicherung befindet, wird die Förderung von 90 auf 100 % aufgestockt, so dass kein kommunaler Eigenanteil verbleibt. Herr Mescheder schlägt vor, um die Chancen auf eine Förderung zu erhöhen, sich gemeinsam mit weiteren Kommunen des Kreises in einer Fördermaßnahme zusammenzuschließen, um so einen Förderantrag für alle unterversorgten Bereiche in Wohn- und Gewerbegebieten anzustreben. Zur Förderantragstellung ist es erforderlich, die Daten bis zum 15.01.2017 aufzubereiten, die Einreichung des Förderantrages muss bis zum 28.02.2017 erfolgen. Die Dauer der Antragsprüfung beim Bund variiert. In der zweiten Runde hat dies bis zu vier Monate gedauert. Nach dem Erhalt des vorläufigen Förderbescheides von Bund und Land kann dann mit der Ausschreibung begonnen werden. Die Umsetzung von Ausbauprojekten mit möglichen Investoren und Providern erfolgt anschließend, bevor die Abschlussdokumentation erarbeitet wird.
Auf Frage erklärt Herr Mescheder, dass mit der Fertigstellung der Versorgung bis Ende 2019 gerecht wird.
Bezüglich des Zahlenwerkes wird Herr Mescheder in der nichtöffentlichen Sitzung berichten.
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