Bürgerinformationssystem
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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass Herr Semmler beabsichtigt, auf den Grundstücken Gemarkung Schnörringen, Flur 16, Flurstücke Nr. 149, 150 und 151 ein Einfamilienhaus zu errichten. Aufgrund der Steigung des Geländes ist die Zuwegung zum projektierten Gebäude und den im Gebäudesockel liegenden Garagen erschwert. Um eine Zufahrt mit einer annehmbaren Steigung und genügend Rangierfläche vor den Garagen zu ermöglichen, ist ein größerer Abstand zwischen der Straße und dem Gebäude zwingend erforderlich. Bei einer geplanten Gebäudetiefe von 10,70 m ergibt sich eine Überschreitung der hinteren Baugrenze von ca. 4,20 m. Auf Frage erklärt Herr Knott, dass die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 nicht überschritten wird.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die Aufstellung der Änderung der 2. Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Schnörringen, Rentnersweg.
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