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Vorsitzender Steiniger vermittelt einen Überblick über die Beschlussvorlage und betont ausdrücklich die Notwendigkeit der Steuerung des Einzelhandels, der hier außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs liegt, im Hinblick auf das vorliegende Einzelhandelskonzept sowie das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept der Stadt Waldbröl.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig bei einer Stimmenthaltung dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9 B - Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet ergibt aus dem Anlageplan.
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