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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung liegt östlich des Panarboraparks und soll die Errichtung von bis zu 500 zusätzlichen Stellplätzen vorbereiten, von denen im ersten Bauabschnitt zunächst 300 angelegt werden sollen.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Knott, dass Ausgleichsmaßnahmen möglichst im Waldbereich erfolgen sollten und man von den Grenzwerten bezüglich des Lärmschutzes weit entfernt sei.

 

StV. Hein erklärt, dass sie einer darüber hinausgehenden weiteren Darstellung nicht zustimmen werde. Die Verwaltung erklärt hierzu, dass dies nicht beabsichtigt und auf Grund des Stellplatzbedarfs auch nicht erforderlich ist.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt einstimmig                       dem Rat der Stadt Waldbröl folgende Beschlussfassung:

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises bezüglich Landschaftspflege / Artenschutz zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass die gesetzliche Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht detailliert mittels eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuarbeiten ist. Hier werden im Rahmen der Umweltprüfung die möglichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht beurteilt. Die Erforderlichkeit der Anzahl der Stellplätze ergibt sich eindeutig aus dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Die Artenschutzprüfung ist durchgeführt worden.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Anregung des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bedenken zur Kenntnis. Ein dementsprechendes Gutachten ist zu erstellen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird dementsprechend aufgestellt bzw. ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW

 

Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Unter Abgung aller Belange kommt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für die neue Stellplatzanlage des Panarboraparks unvermeidbar ist. Die absolut unzureichende Parksituation, die auf dem eigentlichen Parkgelände nicht gest werden kann, erfordert die Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen. Dieser Parkplatz kann aus landesplanerischen Gründen nur innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) laut Regionalplan dargestellt werden. Somit kommt nur die östlich des Parks gelegene landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Würde auf die zusätzliche Stellplatzanlage verzichtet, kann der Sachverhalt des unkontrollierten Parkens in den Wald- und Wohngebieten nicht abgestellt werden. In einem solchen Fall ist die städtebauliche Zielsetzung höher zu bewerten. Der Stadtrat gibt der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW hinsichtlich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen statt. Ausgleichsmaßnahmen sollen im vorliegenden Fall im Wald, z.B. durch einen Waldumbau erfolgen. Zusätzlich sind alle Maßnahmen innerhalb des Plangebietes prioritär.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt die öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.