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Auszug - Bebauung Königsbornpark  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 01.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert einleitend, dass Interesse besteht, im Bereich desnigsbornparks vier Mehrfamilienhäuser zu errichten, und zwar jeweils zwei Häuser an der Ecke Scharnhorststraße / Kaiserstraße (ehemaliger Minigolfplatz) sowie zwischen den Gebäuden Kaiserstraße 85 und 87/89. Um das angedachte Wohnungsbauprojekt vom Grundsatz her dem Ausschuss vorzustellen, wurde Herr Architekt Schumacher aus Wildbergerhütte  als Entwurfsverfasser eingeladen, um einen ersten visualisierten Vorentwurf zu präsentieren.

 

Herr Schumacher führt aus, dass zwei Investoren daran interessiert sind, in den genannten Teilbereichen des Königsbornparks vier Mehrfamilienhäuser zu errichtenGrunderwerbsverhandlungen wurden bereits positiv geführt. Die Investoren beabsichtigen, dort hochwertige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 40 Wohnungen (je Haus 10 Wohnungen) in unterschiedlichen Größen  zu errichten; ein Großteil der Wohnungen wird barrierefrei geplant, es sind Gemeinschaftsräume vorgesehen.   Die Planung sieht eine moderne Gestaltung der Gebäude mit Flach- oder Pultdächern, drei Vollgeschossen und jeweils einem zusätzlichen Staffelgeschoss vor. Die Bauhöhe der Nachbargebäude wird nicht überschritten. Die Erschließung erfolgt über die Scharnhorststraße bzw. die Kaiserstraße, die oberirdischen Stellplätze sind links und rechts der Zufahrten angeordnet.

 

Auf Nachfrage erklärt Herr Schumacher, dass dieume in dem Bereich weitestgehend stehen bleiben können.

 

Städt. Verw.-Rat Knott teilt mit, dass die Stadt Waldbröl r einen späteren Ausbau der Kaiserstraße einen 4,00 m breiten Grundstücksstreifen erwerben möchte. Auf Nachfrage erläutert Herr Knott, dass die Restfläche des Königsbornparks über die geplanten Baugrundstücke hinaus Außenbereich nach § 35 BauGB darstellt und somit nicht bebaut werden kann.

 

In der sich anschließenden Diskussion  wird deutlich, dass es sich hier um einen sensiblen Standort am Stadtzentrum handelt. Die Angleichung an die Höhen der vorhandenen Altgeude wird bei der Planung vorausgesetzt.

 

Vorsitzender Steiniger stellt fest, dass es sich heute um die Vorstellung einer Grobkonzeption der Bebauung handele und man daher nicht ins Detail gehen solle.

 

S.B. Schöbel bittet bei der Einmessung der Bäume die Baumkronen zu berücksichtigen. Des Weiteren fragt er  nach der Umsiedlung der Krähenkolonie, die nach seiner Meinung drei Jahre dauern wird.

 

Städt. Verw.-Rat Knott gibt zu bedenken, dass es sich heute um eine erstmalige Vorstellung handelt. Eine Beurteilung der Vorhaben nach § 34 BauGB ist möglich. Ob die Vorhaben in dieser Form genehmigungsfähig sind, ist noch mit der Bauaufsicht abzustimmen. Ob ein Bebauungsplan aufzustellen ist, kann im Verlauf der weiteren Abstimmung der Bauvorhaben entschieden werden. Als nächster Schritt ist die Vorstellung im Gestaltungsbeirat am 24.01.2017 vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung kann sich dann am 08.02.2017 erneut mit diesem Thema befassen.

 

Herr Architekt Schumacher sagt eine intensive Abstimmung mit der Stadt Waldbröl zu.