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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 9B – Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Brölbahnstraße – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Anlageplan, der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 01.12.2016 vorgestellt wurde.
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