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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora" siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Grüber erklärt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage mit großen Bedenken zustimme. Narlich wolle man die Parkplatzsituation entschärfen und würdige den hohen Stellenwert von Panarbora als touristischem Magnet für Waldbröl. Es sei jedoch in dem entsprechenden Gutachten dargestellt, dass erhebliche Beeinträchtigungen für die Natur entstehen.

 

StV. Hein schließt sich dieser Begründung an und erklärt, dass ein weiterer Flächenverbrauch nicht hinnehmbar sei und man von Panarbora erwarte, verstärkt auf den Öffentlichen Personennahverkehr zu setzen.


 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise und Anregungen des Oberbergischen Kreises beglich Landschaftspflege / Artenschutz zur Kenntnis. Der Stadtrat stellt hierzu fest, dass die gesetzliche Eingriffsregelung im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht detailliert mittels eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages abzuarbeiten ist. Hier werden im Rahmen der Umweltprüfung die möglichen Umweltauswirkungen im Umweltbericht beurteilt. Die Erforderlichkeit der Anzahl der Stellplätze ergibt sich eindeutig aus dem tatsächlich festgestellten Bedarf. Die Artenschutzprüfung ist durchgeführt worden.

 

Immissionsschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Anregung des Oberbergischen Kreises hinsichtlich der immissionsschutzrechtlichen Bedenken zur Kenntnis. Ein dementsprechendes Gutachten ist zu erstellen.

 

Bodenschutz

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird dementsprechend aufgestellt bzw. ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW

 

Der Stadtrat nimmt einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Unter Abgung aller Belange kommt der Stadtrat zu dem Ergebnis, dass die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche für die neue Stellplatzanlage des Panarboraparks unvermeidbar ist. Die absolut unzureichende Parksituation, die auf dem eigentlichen Parkgende nicht gest werden kann, erfordert die Anlegung von zusätzlichen Parkplätzen. Dieser Parkplatz kann aus landesplanerischen Gründen nur innerhalb des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) laut Regionalplan dargestellt werden. Somit kommt nur die östlich des Parks gelegene landwirtschaftliche Fläche in Betracht. Würde auf die zusätzliche Stellplatzanlage verzichtet, kann der Sachverhalt des unkontrollierten Parkens in den Wald- und Wohngebieten nicht abgestellt werden. In einem solchen Fall ist die städtebauliche Zielsetzung höher zu bewerten. Der Stadtrat gibt der Anregung der Landwirtschaftskammer NRW hinsichtlich der zusätzlichen Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für erforderliche Kompensationsmaßnahmen statt. Ausgleichsmaßnahmen sollen im vorliegenden Fall im Wald, z.B. durch einen Waldumbau erfolgen. Zusätzlich sind alle Maßnahmen innerhalb des Plangebietes prioritär.

 

 

Offenlagebeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.