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Auszug - 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 - Vor dem Löh - der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB siehe Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung v. 01.12.2016  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

StV. Steiniger berichtet aus der Beratung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung und weist den Vorwurf der fehlenden Transparenz zuck. Man habe im Laufe dieser Beratung Hinweise aus der Bürgerschaft erhalten, die auch gewisse Bedenken zum Inhalt hatten. Hierfür bedanke er sich. Im Ergebnis schließe sich der Ausschuss diesen Bedenken aus der Bürgerschaft an und habe einen empfehlenden Beschluss an den Rat gefasst.

 

StV. Theuer erklärt, dass nach ihrer Ansicht das Verfahren insgesamt nicht gut gelaufen sei. Es sei der falsche Weg, wenn man an einer Sache immer weiter arbeite, obwohl alle Beteiligten mehr oder weniger Bedenkentten. Hierdurch würden auch falsche Signale an den Investor gesandt, was keiner wolle.

 

StV. Kronenberg ergänzt, dass die SPD-Fraktion von Anfang an inhaltliche Bedenken gegen das Bauprojekt gehabt und konsequent gegen die Umsetzung gestimmt habe.

 

StV. Hein erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen von Anfang an kritisch gegenüber dem Projekt war und man für die Zukunft lernen solle. Wichtig sei, dass die Stadt agieren und nicht reagieren und ihre Vorstellungen umsetzen solle.

 

StV. Greb erklärt, dass eine älter werdende Gesellschaft entsprechende Pflegeplätze benötige und bei dem in Rede stehenden Projekt Arbeitsplätze hätten geschaffen werden können. Wenn man die Gebäudehöhe kritisiere, weise er darauf hin, dass man nicht auf der einen Seite ausufernden Flächenverbrauch beklagennne und auf der anderen Seite keine hohen Gebäude haben wolle. Es gehe entweder nur das Eine oder das Andere.

 

StV. Theuer bemerkt, dass die gesamte Thematik Thema für den nächsten Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sein solle und die Anregungen der Bürger gegen eine allzu große Gebäudehöhe thematisiert werden sollten. Wichtig sei, dass die Stadt entsprechende Vorgaben mache und man sich nicht von einem Investor alles vorgeben lasse. Sie rege daher die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes in diesem Bereich an, der diesen Punkten Rechnung trägt.

 

StV. Steiniger weist darauf hin, dass mit jedem Aufstellungsverfahren für Bebauungspläne auch erhebliche Planungskosten verbunden sind. Es sei daher sinnvoll, dieses Verfahren bei konkretem Bedarf durchzuführen.

 

 


 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Hinweise des Aggerverbandes zum Gewässerrandstreifen und der Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellung des Abwasserwerks

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Hinweise des Abwasserwerks hinsichtlich der Abwasserbeseitigung und des Überflutungsnachweises zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises

 

Der Stadtrat nimmt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich des Eingriffs in den Boden und des Verbleibs des Oberbodens zustimmend zur Kenntnis. Bei Realisierung des Vorhabens müsste hierzu ein Konzept erstellt werden.

 

Der Stadtrat befürwortet die Stellungnahme der Kreispolizeibehörde hinsichtlich der Erschließung des Geländes. Die geschilderte Konfliktsituation am Friedrich-Engelbert-Weg muss vermieden werden.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Frau Dr. Brigitta Faber und Frau Barbara Romanowski

 

Der Stadtrat folgt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Eingabe der Frau Dr. Brigitta Faber und der Frau Barbara Romanowski aus städtebaulichen Gründen. Der Stadtrat stellt fest, dass eine moderne und auch größer dimensionierte Bebauung den Innenstadtbereich städtebaulich aufwertet, dass jedoch das Gebiet südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges den Charakter eines Wohngebietes mit maximal zweigeschossiger Wohnbebauung aufweist. Insofern kann das Geude der Pflegeeinrichtung mit seiner abweichenden Bauweise und drei Vollgeschossen zuzüglich Staffelgeschoss aus städtebaulichen Gründen in diesem Bereich nicht zugelassen werden.

 

 

Zu 5. Stellungnahme Stephan und Martina Propach sowie 77 Mitunterzeichner

 

Der Stadtrat gibt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung der Stellungnahme der Eheleute Propach sowie 77 weiteren Mitunterzeichnern nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange statt.

 

Städtebaulich ist festzustellen, dass das Quartier südlich und süstlich des Friedrich-Engelbert-Weges überwiegend durch kleinteilige Wohnbebauung geprägt wird. Es liegt außerhalb des festgesetzten zentralen Versorgungsbereichs der Stadt Waldbröl und ist deshalb grundsätzlich nicht für eine innenstadttypische Bebauung vorzusehen. Mit der Realisierung des geplanten Pflegeheimes würde entlang des Friedrich-Engelbert-Weges ein ca. 55 m langes Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss entstehen. Dieses würde erdrückende Wirkung auf die Nachbarwohnbebauung auslösen. Außerdem ist die beabsichtigte Ausnutzung und Bodenversiegelung des Geländes mit der beabsichtigten GRZ von 0,6 zuzüglich der zulässigen Überschreitung um 50 % gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für dieses Gebiet unverträglich. Für zukünftige Heimbewohner verblieben keine angemessenen Freiflächen.

 

Ausreichender Parkraum für Beschäftigte und Bewohner der Pflegeeinrichtung kann auf dem Grundstück nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies bedeutet ein unkontrolliertes Parken im gesamten Quartier. Ebenso ist die Anlieferung bisher nicht plausibel geplant worden. Diese Parksituation führt dazu, dass der Friedrich-Engelbert-Weg, der bereits jetzt nach Ermittlungen der Kreispolizei ein erhöhtes Unfallrisiko aufweist, zukünftig weiter in unzumutbarer Weise belastet wird. Auch andere Anliegerstraßen wären betroffen. Eine zusätzliche Pflegeinrichtung im Stadtgebiet kann seitens der Stadt Waldbröl grundsätzlich planungsrechtlich nicht generell ausgeschlossen werden. Der geplante Standort hat sich jedoch im Endeffekt als städtebaulich und verkehrstechnisch ungeeignet herausgestellt.

 

 

Beschluss zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hebt bei 25 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und einer Enthaltung den Aufstellungsbeschluss vom 22.06.2016r die 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 Vor dem Löh der Stadt Waldbröl im Bereich Löher Weg / Friedrich-Engelbert-Weg als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB auf und stellt somit das Verfahren ein.