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Auszug - Sachstand zur Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 4.1.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 07.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:23 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
I/785/2016 Sachstand Gründung Stadtentwicklungsgesellschaft
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfragen Ratsfraktion/Stadtverordnete(r)
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Hierzu führt Bürgermeister Koester aus, dass der seinerzeitige Beschluss vom 16.03.2016 des Stadtrates wie folgt lautet:

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die inhaltlichen und organisatorischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft, die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der Stadtwerke Waldbröl betreffend Stadtentwicklung und eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung durch die OAG zu prüfen.

 

Dieser Beschluss habe den Antrag der SPD-Fraktion aufgenommen und erweitert mit der Aussage, bestehende Strukturen wie SWW und OAG einzubeziehen. Die Erweiterung des Beschlussvorschlages war Ergebnis einer intensiven Beratung im Stadtrat. Im Stadtrat am 22.06.2016 wurde ein mehrheitlicher Beschluss zur Weiterentwicklung der OAG verfasst mit dem Inhalt, die dortigen Geschäftsfelder zu erweitern. Diese Geschäftsfelderweiterung ist auch von der Gesellschafterversammlung der OAG beschlossen worden. In der Ratssitzung vom 31.08.2016 wurden von der Stadtkämmerin verschiedene Optionen zur Gründung einer kommunalen Stadtentwicklungsgesellschaft vorgestellt. Dieser Vortrag wurde der seinerzeitigen Niederschrift beigefügt. Es gibt keinen Beschluss mit dem Inhalt, die Gründung einer Stadtentwicklungsgesellschaft vorzubereiten. Es gibt lediglich den genannten Prüfauftrag aus der Ratssitzung vom 16.03.2016. Diesem Auftrag ist die Verwaltung, wie oben geschildert, nachgekommen. Wenn die Erweiterung der Geschäftsfelder der OAG von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden ist, stünde ein weiteres Instrument zur Verfügung. Ergebnis:

 

  1. Der Prüfauftrag ist weitestgehend abgeschlossen. Er konnte allerdings im Hinblick auf die strukturelle Änderung der OAG noch nicht vollständig zum Abschluss gebracht werden.

 

  1. Bezüglich einer Aufgabenwahrnehmung durch die OAG besteht ein ständiger Austausch hinsichtlich der Erweiterung des Gesellschaftszwecks. Nach dessen Genehmigung stünde diese Option zur Verfügung. Die Verwaltung wird, sobald das Genehmigungsverfahren der OAG abgeschlossen ist, weiter berichten.

 

StV. Kronenberg weist darauf hin, dass die Intention des Antrages der SPD-Fraktion eine andere gewesen sei. Es sei darum gegangen, durch eine örtliche Gesellschaft unter anderem flankierende Maßnahmen zum IEHK durchführen zu können; dies könne die OAG nicht leisten. In diesem Sinne werde die SPD-Fraktion erneut auf die Verwaltung zukommen.