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Vorsitzender Steiniger erteilt das Wort Herrn Stadtamtsrat Kaesberg.
Anhand des vorliegenden Lageplanes erläutert Herr Kaesberg, dass die Fam. Janzen beantragt, den dargestellten Grundstücksbereich in die Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB für den Ortsteil Waldbröl „Behringweg/Burgweg“ aufzunehmen. Es sollen hier drei Baugrundstücke entstehen. Die Antragsteller haben zugesagt, alle evtl. anfallenden Planungskosten zu übernehmen. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl ist der Bereich als Wohnbaufläche (W) dargestellt.
StV. Hein regt an, eine Ortsbesichtigung durchzuführen. U.a. sieht sie ein Handicap in der Hanglage des Grundstücksbereiches. Diese Anregung wird von StV. Theuer unterstützt, sie bezieht sich auf die in der Vergangenheit bei Satzungsaufstellungen und -ergänzungen durchgeführten Ortsbesichtigungen. Eine Bebaubarkeit der Grundstücke zweifelt sie nicht an.
Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig bei einer Stimmenthaltung die Aufstellung der 1. Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Waldbröl „Behringweg/Burgweg“ im Bereich „Ritter-Simon-Weg“.
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