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Vorsitzender Steiniger ruft den Tagesordnungspunkt auf und nimmt Bezug auf die Anträge der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie der UWG-Fraktion, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des „Königsbornparks“ zu beschließen. Des Weiteren bezieht er sich auf den Antrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), den Königsbornpark als geschützten Landschaftsbestandteil unter Schutz zu stellen. Herr Steiniger vertritt die Auffassung, dass es ist nur konsequent sei, jetzt alles Mögliche zu tun, um den Park zu erhalten.
StV. Hein bekräftigt nochmals ihren Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine weitere Bebauung im Bereich des Königsbornparks planungsrechtlich auszuschließen. Es soll ein Signal an die untere Landschaftsbehörde gegeben werden, dass der Antrag des NABU die Unterstützung der Stadt Waldbröl findet.
In der sich anschließenden Diskussion wird von allen Fraktionen nochmals bekundet, dass der Königsbornpark in seiner verbleibenden Fläche als Refugium für die Waldbröler Bürgerinnen und Bürger zur Erholung der Menschen der Innenstadt dienen soll. Darüber hinaus ist der naturnahe, weitläufige Park als Lebensstätte wild lebender Tierarten von Bedeutung. Es wird insbesondere auf die letzte verbliebene Brutkolonie im Bergischen Land der unter Artenschutz stehenden Saatkrähen verwiesen.
Auf Frage erklärt Vorsitzender Steiniger, dass das Amt 61 des Kreises beobachtet, in welchen Bereichen die Krähen brüten. Die Brutstätten sollen gegebenenfalls in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
Die von StV. Greb geäußerte Anregung, anstelle des für den Ausbau der Kaiserstraße an die Kreiskliniken Gummersbach - Waldbröl GmbH zu zahlenden Kaufpreises die Pflege des Parks durch die Stadt Waldbröl zu übernehmen, wird vom Ausschuss nicht befürwortet.
StV. Hein regt an, die Gestaltung des Königsbornparks zu überdenken und auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen zu setzen.
StV. Theuer bittet, auf die Investoren zuzugehen, damit ihnen an anderer Stelle ein hochwertiges Bauen, dessen Bedarf in Waldbröl zweifellos besteht, zu ermöglichen. Eine Option sieht sie in der Entwicklung des Zuccalmaglioparks.
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.16 A „Kaiserstraße/Schaumburgweg“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Anlageplan; es wird begrenzt durch die Kaiserstraße, die Dr. Goldenbogen-Straße, den Schaumburgweg sowie die Scharnhorststraße.
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