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Auszug - Bebauungsplan Nr. 24A "Heidberg-Süd" der Stadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger begrüßt den Erschließungsträger Herrn Kurt Dücker als Geschäftsführer der Firma ES Planbau, Reichshof, und Herrn Stephan Müller vom Büro HKR, Reichshof, der mit der Erstellung der Artenschutzprüfung beauftragt ist.  Herr Steiniger führt kurz in die Thematik ein. Fragen aus dem Ausschuss beantworten die Herren Dücker und Müller.  Es wird nochmals festgestellt, dass das Niederschlagwasser für die erste Bauzeile südlich der StraßeAuf der Taschenin den bestehenden Mischwasserkanal eingeleitet werden kann. Die übrigen Hausgrundstücke und auch die öffentlichen Verkehrsflächen erhalten aufgrund des vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens aufgrund der vorhandenen Versickerungsfähigkeit dezentrale Entsorgungsvarianten. StV. Hein fragt nach der Dimensionierung der Rigolen. Es wurde eine Rigolenbreite von 2 m und eine nutzbare Rigolenhöhe von 2 m festgelegt.

 

StV. Theuer und StV. Hein bemängeln die nicht festgelegten Firsthöhen über N.N, sie befürchten eine Ausnutzung der festgesetzten zweigeschossigen Bauweise, zumal es sich um ein hängiges Gelände handelt. Des Weiteren wird nach einer Schnittzeichnung des Geländes gefragt. Herr Müller bezieht sich auf die dargestellte Geschossigkeit, Grundflächen- und Geschossflächenzahl; zudem sind pro Haus nur zwei Wohnungen möglich. Fragen bezüglich des  Baus der K 28n beantwortet Herr Müller dahingehend, dass aufgrund der Führung der K 28n im Tal des Hahner Baches mit keiner Lärmbelästigung zu rechnen sei. Das geplante Baugebiet liege deutlich unterhalb derHangkante.

 

Auf Anregung sagt Herr Müller zu  bis zur Sitzung des Rates am 15.02.2017, eine Schnittzeichnung des Geländes mit Eintragung der möglichen Bebauung vorzulegen.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Steiniger wird eine Beschlussfassung in die Sitzung des Rates vertagt.