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Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 B „Eichen / Ritter Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v g. Bauleitplan. |
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