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Vorsitzender Steiniger erläutert, dass die Offenlage der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes bis einschl. 30. Januar 2017 erfolgte. Die vorgebrachten Einwendungen müssen noch abschließend bearbeitet werden. Es ist denkbar, dass aus rechtlichen Gründen eine erneute Offenlage erforderlich wird.
Mit Zustimmung der übrigen Ausschussmitglieder setzt der Vorsitzende diesen Punkt von der Tagesordnung der heutigen Sitzung ab.
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