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Beschluss:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Enthaltungen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12B „Eichen / Ritter-Tilmann-Straße“ der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Enthaltungen, die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g. Bauleitplan.
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