Bürgerinformationssystem

Auszug - Anfrage zur Schulsozialarbeit  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.02.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Schulzentrums
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Kronenberg erläutert die Anfrage.

 

Städt. OVerw.-Rat Domke führt aus, dass es sich um ein rderprogramm des Landes handelt, dessen Empfänger Kreise und kreisfreie Städte sind. Bei Waldbröl ist das der Oberbergische Kreis, wobei dessen Jugendamt federführend ist. Der Mitteleinsatz für die Schulen im Zuständigkeitsbereich wird vom Jugendamt koordiniert.

 

r die Schulen in Waldbröl, Reichshof und Morsbach wird die strukturierende Schulsozialarbeit im Rahmen des BUT von der Decker Sozialraummanagement GmbH in Wiehl durchgeführt. Dieser Arbeit liegt ein Konzept zugrunde, welches im Ausschuss für Schule und Kultur am 14.03.2016 vorgestellt wurde.

 

Zu Frage 1:

 

Dies kann nicht schulscharf beantwortet werden. Die konkrete Arbeit der Schulsozialarbeit ist im Einzelfall immer an einen Auftrag der Schule gekoppelt und versteht sich als Instrument zur Entlastung der Lehrer im Umgang mit Schülern, die Probleme in ihrem Sozialumfeld haben und deren Auswirkungen im Schulalltag deutlich werden. Ziele im Einzelnen:

 

-          Frühzeitig passgenaue Hilfen für Schüler anbieten, die schulische und/oder soziale Probleme haben;

 

-          Frühes Handeln bei Kindeswohlgefährdung

 

-          Indikatoren für Schulverweigerung finden und Aufbau eines Programms zur Verwendung von Fehlzeiten und Reduzierung der Zahl von Schulverweigerern;

 

-          Beratung von Eltern und jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen;

 

-          Beratung und Unterstützung von Lehrkräften;

 

-          Zusammenarbeit mit spezialisierten Beratungsdiensten oder anderen Institutionen;

 

-          Vernetzung und Ressourcennutzung im Sozialraum

 

 

Zu Frage 2:

 

Der Stadt Waldbröl entstehen unmittelbar keine Kosten; nur mittelbar über die Jugendamtsumlage.

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Schulen erhalten keine unmittelbare finanzielle Zuweisung. Die Landesförderung (70 %) erhält der Kreis, es verbleiben 30 % Eigenanteil. Für Waldbröl steht ein Budget von 69.890,00 €r2017 zur Verfügung, welches nach einer Bedarfsanalyse für die jeweiligen Schulen (einschl. Roseggerschule) eingesetzt wird.