Bürgerinformationssystem
Für die erstmalige Herstellung des Eichendorffweges haben bereits Bürgerversammlungen stattgefunden. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr soll in der heutigen Sitzung die Festlegung der Verkehrsfunktion beraten und beschließen.
Herr Marenbach vom Ingenieurbüro Donner und Marenbach teilt mit, dass es sich beim Eichendorffweg um eine Sammelstraße handelt. Die Errichtung eines Gehweges ist somit vorgeschrieben. Über Verschwenkungen und Aufpflasterungen kann mit den Anliegern beraten werden. Die Fahrbahnbreite des Eichendorffweges wird nach der erstmaligen Herstellung fünf Meter betragen. Wegen des fehlenden Grunderwerbs beträgt die Fahrbahnbreite teilweise nur vier Meter.
Der Gehweg soll von der Einmündung Morsbacher Straße bis zur Einmündung Sudermannweg verlaufen. Die Gehwegbreite beträgt nach den Richtlinien Straßenbau 1,80 m. Für eine größere Gehwegbreite ist zusätzlicher Grunderwerb erforderlich.
Im Bereich von Fahrbahneinengungen ist am Gehweg ein Hochbord vorgesehen, da ansonsten die Verkehrsteilnehmer die Einengungen überfahren würden.
An welcher Fahrbahnseite der Gehweg verläuft, wird noch entschieden.
Im Ausschuss besteht die Auffassung, dass der Gehweg am Eichendorffweg unabdingbar ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig die Errichtung eines Gehweges am Eichendorffweg von der Einmündung Morsbacher Straße bis zur Einmündung Sudermannweg.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||