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Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Verschiebung bzw. Streichung von Straßensanierungen, -erneuerungen und -ausbaumaßnahmen (siehe Anlage 2)  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Ortsbesichtigungen: 17.00 Uhr, Treffpunkt: Kirchplatz der evangelischen Kirche, Alte Rathausstraße/Hochstraße, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Knott trägt vor, dass in der heutigen Fachbereichsleiterrunde besprochen wurde, welche Straßenbaumaßnahmen mit einem haushaltsrechtlichen Sperrvermerk versehen werden können.

 

Die Herstellung der Erschließungsmaßnahmen nach BauGB An der Realschule, Weidenfeld, Heidbergswiese werden um ein Jahr verschoben. Das gilt auch für die Eisenstraße, die nicht mehr zusammen mit der Morsbacher Straße hergestellt wird.

 

Die ndelstraße muss dringend saniert werden. Eine Beitragserhebung hierfür erfolgt nicht.

 

Die Ortsverbindungsstraßen/Gemeindestraßen

 

  •         G95 Berghauser Str.,
  •         G117/118 Rottland,
  •         G120 Denklinger Str. / Wilkenroth,
  •         G116 Geilenkausener Str.,
  •         G95 Bruchhausen-Berghausen,
  •         G95 Alter Schulstraße/Heide,
  •         G122 Hochwald-Wehn,
  •         G122 Mittel-Vierbuchermühle,
  •         G126 Spurkenbach-Seifen

 

sind als Fördermaßnahmen für 2019 eingeplant. Ob jedoch Fördermittel bewilligt werden, ist derzeit nicht absehbar. Eine Realisierung dieser Straßenbaumaßnahmen erfolgt nur dann, wenn die Fördermittel bewilligt wurden. Aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen mussten diese Maßnahmen finanziell eingeplant werden.

 

Mit der Sanierung der Verbindungsstraße Happach Bröl wurde bereits in 2016 durch den städtischen Bauhof begonnen, sie ist zur Hälfte fertig. Die Restarbeiten sollten 2017 beendet werden. Eine Verschiebung ist nicht sinnvoll.

 

StV. Paech warnt davor, Sanierungen von Straßen zu verschieben. Mit jeder zeitlichen Verschiebung werden die Schäden größer und die Sanierungen umfangreicher. Dies gilt insbesondere für die Straßen in den Außenortschaften und die Verbindungsstraßen.

 

StV. Steffens schließt sich den Ausführungen von StV. Paech an.

 

StV. Mittler fordert, bei den Straßensanierungen die Außenortschaften verstärkt einzubeziehen. Als eine sofortige Maßnahme ist die marode Straße von Wehn zur Wilhelm-Pampus-Höhe zu nennen. Die Verkehrssicherheit ist aus seiner Sicht nicht mehr gegeben und eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer vorhanden.

 

Bevor über Verschieben oder Streichen von Straßenbaumaßnahmen entschieden wird, schlagen einige Ausschussmitgliedern vor, sich vor Ort ein Bild über die Straßenzustände zu machen. Daran anschließend kann über die zeitliche Abfolge der Straßenbaumaßnahmen beraten und entschieden werden.  Das Ergebnis wird dann in einer Prioritätenliste festgehalten. Diesem Vorschlag schließen sich alle Ausschussmitglieder an.

 

Herr Knott erläutert, dass die Straße von Wehn zur Wilhelm-Pampus-Höhe nicht förderfähig ist, aber in das Sanierungsprogramm des Bauhofes aufgenommen werden kann. Der Ausschuss einigt sich darauf, dass diese Verbindungsstraße mit in das Besichtigungsprogramm aufgenommen wird.

 

 

StV. Steffens sagt zu, dass für die Besichtigungen der Bürgerbus genutzt werden kann. Der Ausschuss einigt sich darauf folgende Sanierungsmaßnahmen zu besichtigen.

 

  •    Deckensanierung Händelstraße
  •    Ortsverbindung Seifen Krahwinkel
  •    Ortsverbindung Rossenbach Ziegenhardt
  •    Ortsverbindung Wehn Wilhelm-Pampus-Höhe

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, dass nach den Besichtigungen der Straßen entschieden werden soll, ob und wann Sanierungsmaßnahmen durchgeführt oder mit einem Sperrvermerk versehen bzw. zeitlich verschoben werden. Das Ergebnis wird dann in einer Prioritätenliste festgehalten. Werden für 2019rdermittel für Straßensanierungen bewilligt, wird die Verwaltung beauftragt, diese Maßnahmen mit in die Liste der Besichtigungen für 2018 aufzunehmen.