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Auszug - Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl; hier: Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 10.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
III/843/2017 Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl;
hier: Satzungsbeschluss
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Städt. Verw.-Rat Knott berichtet, dass der Entwurf der Werbesatzung mit dem Oberbergischen Kreis abgestimmt wurde. Der Kreis äert grundsätzliche Bedenken, weil die Schutzwürdigkeit der Innenstadt wegen der Vielzahl von vorhandenen Werbeanlagen nicht gegeben sei. Die Verwaltung empfiehlt, die Satzung zu beschließen.

 

 

 

 

 

 


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Landesbauordnung (BauO NRW) und die Begründung hierzu.