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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Stadtrat einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Werbesatzung für die Innenstadt von Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i.V. mit § 86 Abs. 1 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) und die Begründung hierzu.
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