Bürgerinformationssystem
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Stadtamtmann Lang führt aus, dass man die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2015 und 2016 mangels testierter Einzelabschlüsse der Stadtwerke Waldbröl GmbH und des Eigenbetriebs Abwasserwerk noch nicht habe aufstellen können. Zur Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung für die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2014 sei bisher erforderlich gewesen, den Gesamtabschluss des Haushaltsjahres 2015 bis zum Ablauf der gesetzlichen Frist am 30.06.2017 bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Zwischenzeitlich sei die Frist durch den Landesgesetzgeber jedoch auf den 30.06.2019 verlängert worden.
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