Bürgerinformationssystem
Stadtkämmerin Brauer legt dar, dass die Vorprüfung nach § 100 Abs. 4 LHO, die sich insbesondere auf die Bereiche Wohngeld und Fischereiabgaben erstrecke, im Arbeitsjahr 2016 ohne wesentliche Beanstandungen und mit lediglich geringfügigen Prüfbemerkungen abgeschlossen worden sei.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||