Bürgerinformationssystem
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Herr Knott erläutert, dass der Rathausvorplatz als öffentlicher Parkplatz gewidmet wurde. Die Anlieger der Alsbergstraße nutzen diesen Parkplatz in erheblichem Maße, so dass für die Besucher des Rathauses keine ausreichende Parkmöglichkeit mehr vorhanden ist. Im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungen des zukünftigen Bürgerdorfs besteht vermehrter Bedarf an Parkflächen. Mit der Einziehung als öffentlicher Parkraum kann der Rathausvorplatz wieder einer privaten Nutzung durch die Stadt Waldbröl zugeführt werden. Es besteht dann die Möglichkeit als Eigentümer dieser Fläche gegen unberechtigtes Parken vorzugehen und / oder dies zu unterbinden.
Nach den vorstehenden Ausführungen beantwortet Herr Knott Fragen der Ausschussmitglieder.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, für den Rathausvorplatz das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.
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