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Auszug - Einziehung des öffentlich gewidmeten Rathausvorplatzes nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 6.1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr1 Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 02.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
Zusatz: Ortsbesichtigungen: 17.00 Uhr, Treffpunkt: Kirchplatz der evangelischen Kirche, Alte Rathausstraße/Hochstraße, 51545 Waldbröl
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Herr Knott erläutert, dass der Rathausvorplatz als öffentlicher Parkplatz gewidmet wurde. Die Anlieger der Alsbergstraße nutzen diesen Parkplatz in erheblichem Maße, so dass für die Besucher des Rathauses keine ausreichende Parkmöglichkeit mehr vorhanden ist. Im Hinblick auf die vielfältigen Nutzungen des zukünftigen Bürgerdorfs besteht vermehrter Bedarf an Parkflächen. Mit der Einziehung als öffentlicher Parkraum kann der Rathausvorplatz wieder einer privaten Nutzung durch die Stadt Waldbröl zugeführt werden. Es besteht dann die Möglichkeit als Eigentümer dieser Fläche gegen unberechtigtes Parken vorzugehen und / oder dies zu unterbinden.

 

Nach den vorstehenden Ausführungen beantwortet Herr Knott Fragen der Ausschussmitglieder.

 


 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, für den Rathausvorplatz das Einziehungsverfahren nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW einzuleiten.