Städt. Verw.-Rat Knott erläutert nochmals den Antrag des Herrn Weckerle und die damit verbundene Bebauungsplanänderung. Der Ausschuss muss entscheiden, ob der bestehende Bebauungsplan, der Straßenverkehrsfläche und öffentliche Grünfläche ausweist, geändert werden soll, um eine Standortsicherung des Betriebes zu gewährleisten. StV. Maik Steiniger fragt nach, ob die Zuwegung auch nur über das Gelände der Firma Teileland erfolgen könnte ohne die Straße Breitenfeld zu befahren. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass dies möglich ist. Die Parzelle Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstück Nr. 383, die als Straße gewidmet ist, muss eingezogen werden. Vorsitzender Steiniger möchte wissen, wer für die Kosten der Bebauungsplanänderung aufkommt. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Stadt die Kosten dafür trägt. Beim Verkauf der Grundstücksfläche, welche jetzt noch öffentliche Grünfläche ist, wird dann aber auch der volle Baulandpreis von der Firma Teileland verlangt.
StV. Theuer fragt an, ob die städtischen Liegenschaften Gemarkung Hermesdorf, Flur 56, Flurstücke 381 und 216, die im FNP mit gewerblicher Baufläche dargestellt sind, vollständig als Bauland ausgewiesen werden können. Herr Knott hält es grundsätzlich für möglich, mittels eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB ein Gewerbegebiet auszuweisen. |