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Auszug - 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl "Parkplatz Panarbora"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 30.08.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:03 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

 

S. B. Steiniger weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis der gebührenpflichtige Parkplatz nicht vollständig ausgenutzt wird und fragt, ob es über den Grad der Auslastung Angaben gibt.

 

Städt. Verw.-Rat Knott antwortet, dass es hierzu keine Angaben gibt.

 

 


 

Beschlüsse:

 

Zu 1. Stellungnahme Westnetz GmbH

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Hinweise der Westnetz GmbH bezüglich der Kabeltrasse einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Abwasserwerk der Stadt Waldbröl

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Stellungnahme des Abwasserwerks bezüglich der Schmutz- und Regenentwässerung sowie den Hinweis zum Überflutungsnachweis einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 3. Stellungnahme Aggerverband

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt den Hinweis des Aggerverbands bezüglich der Untersuchung der Regenentwässerung einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Zu 4. Stellungnahme Oberbergischer Kreis

 

A  Immissionsschutz

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung weist die Stellungnahme des Landrates aus immissionsschutzrechtlicher Sicht einstimmig zurück. Gemäß des Schalltechnischen Prognosegutachtens des Ingenieurbüros Graner + Partner, Bergisch-Gladbach, vom 03.01.2017 werden die zulässigen Immissionsrichtwerte und Maximalpegel gemäß der Freizeitlärmrichtlinie deutlich unterschritten. Inzwischen hat der Oberbergische Kreis im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 112 A „Parkplatz Panarbora“ die immissionsschutzrechtlichen Bedenken mit Schreiben vom 03.04.2017 zurückgenommen.

 

B  Landschaftspflege / Artenschutz

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung entspricht einstimmig der Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer und artenschutzrechtlicher Sicht. Die gesetzliche Eingriffsregelung wird in der verbindlichen Bauleitplanung berücksichtigt. Die Stellplatzanzahl wird auf maximal 250 Parkplätze halbiert, weil weitere Grundstücke nicht zur Verfügung stehen und die Topografie des Geländes sowie die notwendige Eingrünung keine weiteren Parkplatzflächen zulassen. Damit kann in Spitzenzeiten der Stellplatzbedarf nicht vollständig abgedeckt werden. Dies ist im Rahmen der Abwägung in Kauf zu nehmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung folgt einstimmig der Forderung des Beirats bei der Unteren Naturschutzbehörde nach Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Parkplatz Panarbora“ vollinhaltlich. Im Parallelverfahren zu dieser FNP-Änderung wird der Bebauungsplan Nr. 112 A der Stadt Waldbröl aufgestellt. Die Hinweise des Beirats werden ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

 

 

C  Wasserrecht

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Hinweise des Landrates aus wasserrechtlicher Sicht einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschlussvorschlag zur zweiten Offenlage und Behördenbeteiligung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt einstimmig die zweite öffentliche Auslegung der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl „Parkplatz Panarbora“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.