Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Schneider begrüßt die anwesenden Mitglieder des Ausschusses sowie die Vertreter
der Verwaltung. Die Abfolge der Ortsbesichtigungen wird festgelegt. Der
Ausschuss besichtigt das Grundstück . Er beabsichtigt dort ein Einfamilienhaus
zu errichten. Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass die Außenbereichssatzung für
Waldbröl-Rossenbach, Am Sängerheim durch dieses eine Baugrundstück erweitert
werden kann; es sollte eine Bautiefe von 20 m festgelegt werden. Nach der
neuesten Gesetzgebung bedarf diese Satzungsergänzung nicht mehr der Genehmigung
des Regierungspräsidenten. Seitens der Verwaltung wird das Vorhaben
befürwortet. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung der 1. Ergänzung der Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich Rossenbach – Am Sängerheim gemäß Anlageplan. |
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