Bürgerinformationssystem
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Der
Ausschuss besichtigt das Grundstück. Herr Knott führt aus, dass der vorhandene
Baumbestand seitens der Verwaltung als minderwertig angesehen werde, so dass
eine Bebauung in dem Bereich der Feldstraße aufgrund der vorhandenen Bebauung
durchaus als sinnvoll anzusehen ist. Er schlägt vor, entlang der Feldstraße
eine Bautiefe von 20 m auszuweisen. Als Ersatzbepflanzung für den vorhandnen
Baumbestand, ist jedoch eine Niederwaldbepflanzung im hinteren Bereich des
Grundstückes erforderlich. Eine endgültige Abstimmung mit dem Forstamt ist
vorab dringend notwendig. Um eine Bebaubarkeit zu ermöglichen, ist eine
Ergänzungssatzung aufzustellen. Es wird
folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung
einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich
Waldbröl-Feldstraße gem. Anlageplan. |
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