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Herr Professor Krenz und Herr Völzke erläutern die den Ausschussmitgliedern am 25.09.2017 zugeleitete Entwurfsplanung des Rathausvorplatzes für das “Bürgerdorf am Alsberg“.
Die bestehende Fläche südlich des alten Rathauses wurde in der Planung und Kostenberechnung der Außenanlagen der Um- und Neubaumaßnahme bisher nicht berücksichtigt.
Das bisherige Konzept zu den Außenanlagen und der Entwässerung für das „Bürgerdorf am Alsberg“ ging davon aus, dass für das Mischwasser ein neuer Anschluss an den Kanal in der Alsbergstraße hergestellt wird und nur ein Teil des Rathausvorplatzes zur Verlegung aufgerissen werden muss.
Teil des mehrfach mit den Stadtwerken Waldbröl besprochenen Entwässerungsgesuchs für die Hochbaumaßnahme ist eine für den Überflutungsnachweis erforderliche Regenrückhaltung. Für das Zurückhalten und die anschließende Versickerung der errechneten Regenwassermenge bei einem Starkregenereignis (von insgesamt ca. 46 m³) soll auch der Bereich der Besucher-/Stellplätze auf dem Rathausvorplatz genutzt werden. Bei den Stellplätzen handelt es sich um baurechtlich notwendige Stellplätze. Nach der zuletzt erteilten Zustimmung der Stadtwerke Waldbröl kann die Fläche von 225 m² zukünftig entsiegelt werden und eine ökologisch wichtige Funktion für die Versickerung und Regenrückhaltung erfüllen. Ein Anschluss des Kanals an die Alsbergstraße ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Die aktuelle Planung sieht die Entwässerung der bestehenden und neuen Bauteile des „Bürgerdorfes am Alsberg“ sowie der Außenflächen inklusive der erforderlichen Versickerung bzw. Regenrückhaltung den öffentlichen Kanal der Alsbergstraße vor.
Hierzu muss die vorhandene befestigte und als Parkplatz benutzte Fläche vor dem alten Rathaus zur Herstellung der Versickerung und der zusätzlich erforderlichen Maßnahmen zur Regenrückhaltung sowie zur Verlegung der neuen Entwässerungsleitungen großflächig aufgerissen werden.
Zielsetzung für die notwendige Wiederherstellung des Rathausvorplatzes inklusive der Planung und Realisierung der Versickerung bzw. Regenrückhaltung ist die Einbeziehung in die bereits laufende Fördermaßnahme.
Herr Professor Krenz teilt mit, dass es das Ziel der konkreten Planung ist, neben den für die Entwässerung erforderlichen technischen Maßnahmen eine städtebauliche Qualifizierung der heutigen Parkplatzflächen vor dem alten Rathaus zu einem öffentlichen, repräsentativen und von allen Altersgruppen zu nutzenden Vorplatz des neuen Bürgerdorfes zu erreichen.
Die Arbeitsgemeinschaft ASS und Archwerk Generalplaner hat gemeinsam ein Gestaltungskonzept für den Vorplatz entwickelt und das Ergebnis mit der Verwaltung am 06.09.2017 abgestimmt.
Herr Professor Krenz erläutert das Gestaltungskonzept. Das Konzept wird in der Sitzungsvorlage zur heutigen Sitzung detailliert beschrieben.
Der Eingang zum alten Rathausgebäude wird mit einer Treppenanlage zum neuen Innenhof zwischen Bestands- und Erweiterungsbauten zusammengefasst. Die erste Stufe wird als gemeinsames, gepflastertes Podest um 2,00 m aus der Gebäudeflucht von Bauteil 1 und Bauteil 2 Richtung Süden verlängert. Das Material der Innenhoffläche wird über das Podest bis zum bestehenden Rathauseingang fortgeführt. Mit dieser gestalterischen Geste treten Vorplatz und Innenhof in einen räumlichen Dialog, der Übergang zwischen Vorplatz und Innenhof wird sichtbar betont.
An der westlichen Vorderkante des großen Podests wird eine neue Sitzbank als Betonblock leicht eingerückt positioniert. Daneben wird ein ähnliches Betonelement als Fahrradabstellplatz eingerichtet. Eine weitere Sitzbank ist südlich vor Bauteil 2 vorgesehen, der vorgeschlagene Standort berücksichtigt die notwendigen Rettungswege und Aufstellflächen der Feuerwehr.
Die multifunktionale Parkfläche wird als graue Asphaltfläche ausgeführt, in der weiße, wellenförmige Bänder von der Nümbrechter Straße zu einer runden Sitzanlage als Abschluss in der modellierten Hanglage östlich von Bauteil 2 (Langbau) geführt werden.
Mit den unterschiedlichen Startpunkten an der Nümbrechter Straße bildet die dynamische Bänderung des Vorplatzes den Auftakt für das „Bürgerdorf am Alsberg“. Mit drei neuen Fahnenmasten vor dem Altbau wird die Eingangssituation zusätzlich betont.
Die Regenrückhaltung und Versickerung des Regenwassers erfolgen über ein System mit begrünten Rasengittersteinen mit darunter liegender Kiespackung auf der gesamten südlichen Stellplatzanlage und den drei Stellplätzen nördlich des Vorplatzes. Die Stellplätze werden zur Alsbergstraße hin abschnittsweise mit Hecken sowie zur Nümbrechter Straße eingefasst.
Bei einem Starkregenereignis sind über die geplante Versickerung hinaus weitere Regenrückhaltemaßnahmen erforderlich. Denn nur ein Teil der anfallenden Wassermenge von 4 m³ / Sekunde kann direkt über die Stellplätze versickern. Zusätzlich kann die südliche Stellplatzfläche mit weiteren 13 m³ Regenwasser bis zu 12 cm hoch eingestaut werden. Das Wasser wird dann zeitversetzt über das Versickerungssystem in die öffentliche Kanalisation eingeleitet.
Zur Vermeidung von Wasseraustritten über die Böschung zur Alsbergstraße sind in Kombination mit der gefahrlos zu überflutenden Stellplatzfläche Volumenboxen zur Regenrückhaltung vorgesehen. Die unterirdischen Volumenboxen werden in einem Teilbereich unter der neuen Asphaltfläche des Vorplatzes eingebaut. Das Regenwasser wird über eine durchgehende Pflasterrinne in Ost-West-Richtung über den gesamten Vorplatz über Hofeinläufe eingespeist und entweder direkt oder zeitversetzt über das Boxensystem in den öffentlichen Kanal eingeleitet.
Die Prognose der Kostenberechnung schließt mit einer Summe von 508.715,25 € brutto einschließlich Baunebenkosten ab. In dieser Gesamtsumme sind auch die Kosten für die Entsorgung der bestehenden Asphaltfläche inklusive Oberbau mit rund 76.000 € brutto sowie die Herstellung der Regenrückhaltung mit rund 60.000 € brutto und Abwasseranlagen mit rund 50.000 € brutto enthalten.
Die bereits in der Hochbaumaßnahme angesetzten Kosten für die Entwässerung über den ursprünglich vorgesehenen Anschluss an den Kanal in der Alsbergstraße werden mit Minderkosten von 8.403,36 € beziffert und von der Gesamtkosten abgezogen.
Die detaillierte Kostenberechnung wurde den Ausschussmitgliedern bereits vorgelegt.
Nach der Beschlussfassung findet eine Abstimmung der Maßnahmen mit der Fördergeberin, der Bezirksregierung Köln statt. Es wird angestrebt, dass für die zusätzlichen zuwendungsfähigen Kosten eine Förderung in Höhe von 80 % aus Mitteln der Städtebauförderung bewilligt wird. Der Eigenanteil der Stadt Waldbröl beläuft sich dann auf 101.743,05 €. Fördermittel sollen in Höhe von 406.972,20 € beantragt werden.
Der angesetzte Ausführungszeitraum für die Außenanlage, vorbehaltlich der Förderzusage, im Frühjahr 2018 kann voraussichtlich eingehalten werden.
Auf Nachfrage teilt Herr Professor Krenz mit, dass der Baumbestand an der Böschung zur Alsbergstraße erhalten bleibt und die Gebäude barrierefrei erreichbar sind.
Die Planung sah ursprünglich die Pflanzung eines Laubbaumes im Innenhof des Bürgerdorfes vor. Hierzu teilt Herr Völzke mit, dass die Zuschussgeberin an der Multifunktionalität des Platzes festhält und aus diesem Grund keine Bäume gepflanzt werden dürfen. Nach Aussage von Herrn Professor Krenz kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Baum nachgepflanzt werden.
Die Beleuchtung des Vorplatzes erfolgt mit Mastleuchten. Falls keine Fördermittel für den Rathausvorplatz bewilligt werden, muss nach Aussage von Herrn Knott die vorgestellte Planung reduziert werden.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl einstimmig, bei einer Enthaltung, die Entwurfsplanung für den Vorplatz des “Bürgerdorfes am Alsberg“ (Rathausvorplatz) vom 22.09.2017 (siehe Anlage A der Beschlussvorlage) unter dem Vorbehalt, dass für die ergänzende Maßnahme Städtebauförderungsmittel bewilligt werden, zu beschließen.
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