Bürgerinformationssystem
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Die Planung sieht die Einfahrt in den Posthof von der Vennstraße nur noch für Rechtsabbieger vor. Hierzu soll die Fahrbahn mit einer durchgezogenen weißen Linie markiert werden. Die Ausfahrt vom Posthof in die Vennstraße ist ebenfalls nur noch für Rechtsabbieger zulässig.
Die Erschließung des Posthofes von der Nümbrechter Straße erfolgt mit einer Einbahnstraßenregelung. Für die Zuwegung ist der Abriss der Gebäude Nümbrechter Straße 6 A + B mit Nebengebäuden und die Erneuerung der Bachverrohrung im öffentlichen Bereich erforderlich.
Bei der Zuwegung von der Nümbrechter Straße zum Posthof handelt es sich nicht um eine öffentliche Straße. Es erfolgt keine Widmung.
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