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Auszug - Errichtung eines Altenwohn- und Pflegeheimes der AWO -Vorstellung der Pläne durch das Architekturbüro van Döllen, Oldenburg-  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
 
Wortprotokoll
Beschluss

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Städt

Städt. Verw.-Rat Knott erklärt, dass seitens des Investors ursprünglich der Bau des AWO-Altenpflegeheimes auf dem Grundstück am Friedrich-Engelbert-Weg (Fa. Impuls) geplant war. Diese Planung wurde dem Ausschuss bereits vorgestellt.

Der Investor beabsichtigt jetzt, das ehemalig für den Bau des Amtsgerichtes vorgesehene Grundstück an der Kaiserstraße vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) zu erwerben.

Für den Bau des Amtsgerichtes war im Bebauungsplan Nr. 18 Gemeinbedarfsfläche mit dem Symbol „Verwaltung“ mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen. Um den Bau der AWO realsieren zu können, müssen geringfügige Änderungen in der Ausweisung des Bebauungsplanes vorgenommen werden. So muß auch der geplante Kreisverkehrsplatz eingeplant werden. Herr Knott führt n dem Zusammenhang aus, dass der Investor der Stadt gegenüber bekundet habe, die für den Bau des Kreis-Verkehrsplatzes erforderlichen 458 qm der Stadt als Vorkaufsrecht notariell einräumen zu lassen.

 

Herr van Doellen stellt Projekte, die in der letzten Zeit durch die HBG in Person der Geschäftsführer Horst van Doellen und seiner Person geplant wurden vor. Er erklärt, dass die AWO seine Gesellschaft mit der Planung des Altenwohn- und Pflegeheimes auf dem Amtsgerichtsgrundstück beauftragt habe. Gegenüber dem Impulsgrundstück am Friedrich-Engelbert-Weg wird die Lage in Bezug auf die direkt angrenzende Parklandschaft die die Lebensqualität und das Wohnumfeld für alte Menschen erheblich verbessert, favorisiert, zudem gab es auch Probleme in der Vertragsabwicklung mit Impuls. Beabsichtigt ist der Bau von 3 Wohntrakten mit insgesamt 80 Betten im Verhältnis 84 % Einzelzimmer und 16 % Doppelzimmer in drei- im Versorgungsbereich, d.h. Küche, Personal, Technik auch in viergeschossiger Bauweise. Die Häuser sind alle mit Tonnendächern geplant. Der Bau des Kreisels wird von der AWO sehr befürwortet, zumal auch nur 3 Parkplätze verloren gingen.

 

Um die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau zu schaffen führt Herr van Doellen aus, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, so ist 4-Geschossigkeit festzulegen, die Baugrenzen sind geringfügig zu ändern und das Symbol „öffentliche Verwaltung“ in in „Einrichtung für soziale Zwecke“ zu ändern.

 

Es folgt eine anregende Diskussion im Ausschuss, so werden Fragen zu der für das Oberbergische nichttypischen Dachgestaltung, der Relation Einzel-/Doppelzimmer gestellt, die Bauweise wird als zu kompakt angesehen, das Fehlen von Balkonen wird kritisiert.

 

Stv. Theuer regt an, ein Modell zu erstellen oder ein visuelle Darstellung dem Ausschuss vorzulegen.

 

Auf Frage erklärt Herr van Doellen, dass die Bauantragsunterlagen fertiggestellt sind.

 

Auf Vorschlag von s.B. Werner Roth faßt der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 – Amtsgericht Waldbröl – der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren. In der Planung soll die 4-Geschossigkeit, die Änderung für soziale Zwecke, die geringfügige Änderung der Baugrenzen berücksichtigt werden. Es soll eine visuelle Darstellung vorgelegt werden.

Der B-Plan-Entwurf ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.