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Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt, dass seitens des Investors ursprünglich der Bau des
AWO-Altenpflegeheimes auf dem Grundstück am Friedrich-Engelbert-Weg (Fa.
Impuls) geplant war. Diese Planung wurde dem Ausschuss bereits vorgestellt. Der Investor beabsichtigt jetzt, das ehemalig für den Bau des Amtsgerichtes vorgesehene Grundstück an der Kaiserstraße vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) zu erwerben. Für
den Bau des Amtsgerichtes war im Bebauungsplan Nr. 18 Gemeinbedarfsfläche mit
dem Symbol „Verwaltung“ mit dreigeschossiger Bebauung ausgewiesen.
Um den Bau der AWO realsieren zu können, müssen geringfügige Änderungen in der
Ausweisung des Bebauungsplanes vorgenommen werden. So muß auch der geplante
Kreisverkehrsplatz eingeplant werden. Herr Knott führt n dem Zusammenhang aus,
dass der Investor der Stadt gegenüber bekundet habe, die für den Bau des Kreis-Verkehrsplatzes
erforderlichen 458 qm der Stadt als Vorkaufsrecht notariell einräumen zu
lassen. Herr
van Doellen stellt Projekte, die in der letzten Zeit durch die HBG in Person
der Geschäftsführer Horst van Doellen und seiner Person geplant wurden vor. Er
erklärt, dass die AWO seine Gesellschaft mit der Planung des Altenwohn- und
Pflegeheimes auf dem Amtsgerichtsgrundstück beauftragt habe. Gegenüber dem
Impulsgrundstück am Friedrich-Engelbert-Weg wird die Lage in Bezug auf die
direkt angrenzende Parklandschaft die die Lebensqualität und das Wohnumfeld für
alte Menschen erheblich verbessert, favorisiert, zudem gab es auch Probleme in
der Vertragsabwicklung mit Impuls. Beabsichtigt ist der Bau von 3 Wohntrakten
mit insgesamt 80 Betten im Verhältnis 84 % Einzelzimmer und 16 % Doppelzimmer
in drei- im Versorgungsbereich, d.h. Küche, Personal, Technik auch in
viergeschossiger Bauweise. Die Häuser sind alle mit Tonnendächern geplant. Der
Bau des Kreisels wird von der AWO sehr befürwortet, zumal auch nur 3 Parkplätze
verloren gingen. Um
die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau zu schaffen führt Herr van
Doellen aus, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, so ist
4-Geschossigkeit festzulegen, die Baugrenzen sind geringfügig zu ändern und das
Symbol „öffentliche Verwaltung“ in in „Einrichtung für
soziale Zwecke“ zu ändern. Es
folgt eine anregende Diskussion im Ausschuss, so werden Fragen zu der für das
Oberbergische nichttypischen Dachgestaltung, der Relation Einzel-/Doppelzimmer
gestellt, die Bauweise wird als zu kompakt angesehen, das Fehlen von Balkonen
wird kritisiert. Stv.
Theuer regt an, ein Modell zu erstellen oder ein visuelle Darstellung dem
Ausschuss vorzulegen. Auf
Frage erklärt Herr van Doellen, dass die Bauantragsunterlagen fertiggestellt
sind. Auf
Vorschlag von s.B. Werner Roth faßt der Ausschuss folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 – Amtsgericht Waldbröl – der Stadt Waldbröl im vereinfachten Verfahren. In der Planung soll die 4-Geschossigkeit, die Änderung für soziale Zwecke, die geringfügige Änderung der Baugrenzen berücksichtigt werden. Es soll eine visuelle Darstellung vorgelegt werden. Der
B-Plan-Entwurf ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt. |
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