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Herr Kaesberg teilt mit, dass seitens des Oberbergischen Kreises vorgesehen ist, die ehemalige Lehmkuhle einstweilig unter Schutz zu stellen. Diese einstweilige Sicherstellung soll am 14.12.2017 im Kreistag beschlossen werden und gilt für zwei Jahre. Eine einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich, sodass eine einstweilige Sicherung für max. vier Jahre möglich ist.
Eine dauerhafte Sicherstellung ist nur im Rahmen einer Änderung des Landschaftsplanes Nr. 4 Nümbrecht/Waldbröl möglich. Eine Einschätzung, wann zeitlich mit einer Änderung des Landschaftsplanes zu rechnen ist, kann seitens des Oberbergischen Kreises derzeit nicht getroffen werden. Zunächst muss die Planung von Gebieten ohne Landschaftsplan abgeschlossen werden.
Bis die dauerhafte Sicherstellung erfolgt, sollte das Biotop gegen des Betreten und Befahren von Unbefugten geschützt werden. Hierzu hat am 16. Oktober 2017 ein Ortstermin stattgefunden, an dem neben dem Herrn Scheffels von Scheidt, Oberbergischer Kreis, u.a. auch Vertreter des NABU und Herr Knott teilgenommen haben. Eine Möglichkeit wäre, den Weg, der westlich von der Strandbadstraße ins Biotop führt, durch bauliche Maßnahmen für PKW’s zu sperren und/oder auch die Einziehung dieses Weges.
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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