Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten ( LÖG ) können die örtlichen Ordnungsbehörden vier Sonn- oder Feiertage im Jahr zum Verkauf ( maximal fünf Stunden pro Tag ) freigeben.
Es ist Wunsch des Waldbröler Einzelhandels, vertreten durch die WEW, auch im Jahr 2012 von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Im Einzelnen sind folgende Tage vorgesehen:
Sonntag, 25.03.2012 Primelfest
Sonntag, 10.06.2012 Märchensonntag
Sonntag, 11.11.2012 Martinsmarkt
Sonntag, 02.12.2012 Weihnachtsmarkt
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Jahre 2012.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||