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Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 die Satzung über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen (Beschlussvorlage Nr. III/972/2011) beschlossen.
Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat die als Bestandteil der Satzung dazugehörigen Lagepläne in der vorgelegten Form zur Genehmigung nicht anerkannt. Eine Genehmigung des Oberbergischen Kreises zu den Wegeeinziehungen wird erst dann erfolgen, wenn eine neue Satzung mit den überarbeiteten Lageplänen durch den Rat der Stadt Waldbröl erlassen wurde.
Der Satzungsbeschluss über die Einziehung von Wegeteilflächen in Wilkenroth und Fahrenseifen vom 05.10.2011 ist daher aufzuheben und eine neue Satzung mit den geänderten Lageplänen als Satzungsbestandteil zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Satzungsbeschluss vom 05.10.2011 (Vorlage Nr. III/972/2011) über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen aufzuheben.
2. Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen mit den geänderten Lageplänen.
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