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Vorlage - III/033/2012  

 
 
Betreff: Aufhebung der Satzung über die Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen vom 05.10.2011 sowie Erlass einer neuen Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
15.02.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt  Waldbröl hat in seiner Sitzung am 05.10.2011 die Satzung über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen (Beschlussvorlage Nr. III/972/2011) beschlossen.

 

Die Kommunalaufsicht des Oberbergischen Kreises hat die als Bestandteil der Satzung dazugehörigen Lagepläne in der vorgelegten Form zur Genehmigung nicht anerkannt. Eine Genehmigung des Oberbergischen Kreises zu den Wegeeinziehungen wird erst dann erfolgen, wenn eine neue Satzung mit den überarbeiteten Lageplänen durch den Rat der Stadt Waldbröl erlassen wurde.

 

Der Satzungsbeschluss über die Einziehung von Wegeteilflächen in Wilkenroth und Fahrenseifen vom 05.10.2011 ist daher aufzuheben und eine neue Satzung mit den geänderten Lageplänen als Satzungsbestandteil zu erlassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, den Satzungsbeschluss vom 05.10.2011 (Vorlage Nr. III/972/2011) über die Einziehung von verschiedenen Wegeteilflächen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen aufzuheben.

 

2.              Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügte Satzung über die Teileinziehung von Wirtschaftswegen in 51545 Waldbröl, Wilkenroth und Fahrenseifen mit den geänderten Lageplänen.