Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der nordrhein-westfälische Landtag hat im Dezember 2011 das Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz) beschlossen. Durch die jährliche Auszahlung von Konsolidierungshilfen an Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation soll dort ein nachhaltiger Haushaltsausgleich ermöglicht werden.
Das Gesetz unterscheidet zwischen einem pflichtigen und einem freiwilligen Teilnehmerkreis: Zur Teilnahme verpflichtete Kommunen haben in der Haushaltssatzung für das Jahr 2010 die Überschuldung oder den Eintritt der Überschuldung bis 2013 dargestellt.
Auf Antrag teilnehmende Kommunen haben in ihren Haushaltsdaten 2010 den Eintritt der Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 ausgewiesen. Zu diesem Teilnehmerkreis gehört die Stadt Waldbröl, vgl. Anlagen zum Haushaltsplan 2010, S. 503-504, "Entwicklung des Eigenkapitals". Der Antrag ist bis zum 31. März 2012 bei der Bezirksregierung zu stellen und kann bis zur Bekanntgabe der Entscheidung zurückgenommen werden.
Im Falle einer Antragstellung mit anschließender Bewilligung durch die Bezirksregierung würde die Stadt Waldbröl einen Grundbetrag in Höhe von 25,89 € je Einwohner erhalten und darüber hinaus einen prozentualen Anteil an der strukturellen Lücke gemäß Anlage zum Stärkungspaktgesetz (analog Gutachten Junkernheinrich/Lenk).
Die strukturelle Lücke der Stadt Waldbröl beträgt ausweislich dieser Anlage 2.811.319 €. Wie hoch die Konsolidierungshilfe letztlich sein wird, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden, da die teilnehmenden Kommunen noch nicht feststehen: Zur Berechnung werden die gesamten zur Ausschüttung vorgesehenen Mittel in Höhe von 310.000.000 € (ab 2014) vermindert um die Auszahlungen der Grundbeträge an die Antrag stellenden Kommunen. Der verbleibende Betrag wird im Verhältnis der strukturellen Lücken ausgezahlt. Hierbei ist eine Verschiebung der Mittel in den städtischen Raum unvermeidbar; so hat die Stadt Essen beispielsweise eine 92-fach höhere strukturelle Lücke als die Stadt Waldbröl. In den Jahren 2012 und 2013 ist die Konsolidierungshilfe geringer, da noch nicht die vollen Mittel in Höhe von 310.000.000 € bereitgestellt werden (in 2012 etwa 21 %, in 2013 etwa 37 % der Konsolidierungshilfe ab 2014). Derzeit ist davon auszugehen, dass die Stadt Waldbröl bei Teilnahme 324.550 € in 2012, 555.000 € in 2013, jeweils 1,5 Mio € in den Jahren 2014-2018 und 1 Mio € im Jahr 2019 sowie 500.000 € im Jahr 2020 erhält.
Die bereitgestellten Mittel für die auf Antrag teilnehmenden Kommunen sind sog. Komplementärmittel, die von den Kommunen selbst durch einen Abzug bei der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze oder nach Maßgabe der jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetze erbracht werden müssen. Reichen die bereitgestellten Komplementärmittel nicht aus, um allen Antrag stellenden Kommunen eine Konsolidierungshilfe nach Maßgabe des Stärkungspaktgesetzes zu gewähren, wird die Anzahl der Teilnehmer von der Bezirksregierung von Anfang an begrenzt.
Wesentliches Instrument des Stärkungspakts ist der Haushaltssanierungsplan, der an die Stelle des Haushaltssicherungskonzeptes tritt und der Genehmigung der Bezirksregierung bedarf. Der Sanierungsplan ersetzt hierbei nicht die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum. Der Sanierungsplan kann nur genehmigt werden, wenn er den Haushaltsausgleich bis 2018 unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe und bis 2021 ohne Einbeziehung der Konsolidierungshilfe darstellen kann. Hierzu muss eine Verbesserung der Jahresergebnisse in gleichmäßigen Schritten erfolgen; die hierzu notwendigen Teilziele werden im Sanierungsplan als Meilensteine dargestellt. Auch Konsolidierungsbeiträge der verselbständigten Aufgabenbereiche einer Gemeinde (hier: Stadtwerke Waldbröl GmbH) sind einzubeziehen.
Sowohl bei der Erarbeitung als auch bei der Umsetzung des Sanierungsplans kann die Gemeinde sich von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW unterstützen lassen. Der erste Sanierungsplan ist der Bezirksregierung bis zum 30.09.2012 vorzulegen. Er ist jährlich fortzuschreiben und künftig bis spätestens 1. Dezember vor Beginn des Haushaltsjahres zu erstellen.
Darüber hinaus sind die Kommunen verpflichtet, spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres (zusammen mit der beschlossenen Haushaltssatzung mit ihren Anlagen), im laufenden Haushaltsjahr zum 30. Juni und zum 15. April des Folgejahres (zusammen mit dem bestätigten Jahresabschluss) über den Stand der Umsetzung des Sanierungsplans zu berichten. Diese gesetzlichen Anforderungen führen zu nicht unerheblichen organisatorischen Veränderungen und terminlichen Ansprüchen: Die Haushaltsplanung wäre in Zukunft um vier Monate vorzuziehen und die Jahresabschlüsse 2009 bis einschließlich 2013 müssten innerhalb der nächsten 14 Monate erstellt und testiert sein.
Bei Pflichtverstößen formeller (z. B. verfristete Vorlage von Sanierungsplan oder von Berichten) oder materieller Art (z. B. Nichterreichen der Ziele) gegen den Sanierungsplan setzt die Bezirksregierung eine angemessene Frist zur Ergreifung von Maßnahmen, welche die Konformität mit dem Stärkungspaktgesetz wiederherstellen. Werden diese Maßnahmen nicht rechtzeitig ergriffen, wird ein Beauftragter nach § 124 GO bestellt, der anstelle von Rat und Bürgermeister die notwendigen Maßnahmen ergreift.
Es ist bereits absehbar, dass bei einem jährlichen Defizit von rund 8 Mio. € und hohen (zum Teil kaum beeinflussbaren) Umlagen und weiteren Aufwendungen ein Haushaltsausgleich auch mit einer Konsolidierungshilfe nach Maßgabe des Stärkungspaktgesetzes und innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren nur durch drastische Sparmaßnahmen darstellbar sein wird. Ein weiterer Bürgerbeitrag (Erhöhung der Hebesätze und Gebühren / Entgelte) wird unerlässlich sein. Darüber hinaus werden städtische Einrichtungen geschlossen bzw. zusammengelegt werden müssen, um das Sparziel zu erreichen.
Jedoch ist nach derzeitigem Planungsstand eine Überschuldung der Stadt Waldbröl innerhalb der nächsten vier bis fünf Jahre unvermeidbar; spätestens zu diesem Zeitpunkt ist die Stadt Waldbröl mit dem dann aufgezehrten Eigenkapital nach den heutigen (not-)haushaltsrechtlichen Vorschriften kaum mehr handlungsfähig und ähnlichen Restriktionen und Anforderungen wie unter dem Stärkungspakt Stadtfinanzen unterworfen - dann jedoch ohne Konsolidierungshilfen!
Auch die Entwicklung der Liquiditätskredite der Stadt Waldbröl, die im Januar 2012 ein Rekordhoch von 36,25 Mio. € erreicht haben, verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Auf die Absichtserklärung des Rates vom 24.03.2010 (Reduzierung der langfristigen Verbindlichkeiten auf Null binnen 20 Jahren) wird verwiesen.
Aus finanzwirtschaftlicher Sicht ist die Beantragung der Konsolidierungshilfe daher unverzichtbar.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Beantragung einer Konsolidierungshilfe gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Stärkungspaktgesetz und erklärt damit die Teilnahme der Stadt Waldbröl am Stärkungspakt Stadtfinanzen. Der Rat der Stadt Waldbröl beauftragt die Verwaltung mit der fristgerechten Durchführung des Antragstellungsverfahrens.
Im Auftrag
(Hasenbach) Stadtkämmerin Anlagen:
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