Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Die Stadt Waldbröl erhebt für die Hundehaltung im Stadtgebiet eine örtliche Aufwandsteuer gemäß ihrer Hundesteuersatzung vom 15.01.1998 in der Fassung des I. Nachtrages vom 06.07.2005.
Im Rahmen der Umsetzung der Satzungsvorschriften hat sich gezeigt, dass an einigen Stellen Überarbeitungen erforderlich sind. Die dieser Beschlussvorlage beigefügte überarbeitete Satzung sieht im Wesentlichen folgende Änderungen und Konkretisierungen vor:
- Abstellen der Steuerpflicht auf den melderechtlichen Hauptwohnsitz - Steuerbefreiung und -ermäßigung auf Grund von Schwerbehinderung oder Einkommensschwäche lediglich für einen Hund - Definition von gefährlichen Hunden im Sinne der Hundesteuersatzung (erhöhter Steuersatz) in Anlehnung an das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Steuermaßstäbe und Steuersätze bleiben unverändert.
Darüber hinaus wurden einige Änderungen redaktioneller Art vorgenommen. Alle Änderungen sind in der Satzung kursiv und unterstrichen dargestellt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung zu beschließen.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage beigefügte Hundesteuersatzung.
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