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Vorlage - V/063/2012  

 
 
Betreff: Neugestaltung der Gesellschafterstruktur der Kreiskrankenhäuser Gummersbach und Waldbröl
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
28.03.2012 
Rat der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Anlage zu Neugestaltung Gesellschafterstruktur Krankenhäuser  

Sachverhalt:

 

Das regionale Planungskonzept für die Kreiskrankenhäuser Gummersbach und Waldbröl wurde in der Vergangenheit in den Gremien der Klinikum Oberberg GmbH ausführlich diskutiert.

 

Einer der zentralen Punkte dieses regionalen Planungskonzeptes ist die bedarfsplanerische Zusammenführung der Krankenhäuser Gummersbach, Waldbröl und Marienheide zu einem Krankenhaus. Obwohl das Land NRW diese Zusammenführung grundsätzlich unterstützt, kann ein Feststellungsbescheid mit einheitlicher IK-Nummer (Identifikationsnummer) nur erfolgen, wenn die Krankenhäuser keine eigene Rechtspersönlichkeit mehr haben. Dem Krankenhausträger wurde daher eine Änderung der Gesellschaftsform der beiden Kreiskrankenhäuser empfohlen.

 

Um die Möglichkeit einer solchen Zusammenführung zu prüfen, wurde eine Arbeitsgruppe aus Gesellschaftervertretern (Verwaltung), Geschäftsführung und Wirtschaftsprüfern gebildet. Diese Arbeitsgruppe hat am 08.02.2012 getagt und sich ausführlich mit dem Thema befasst.

 

Mit einer evtl. Verschmelzung sind personelle Veränderungen, Veränderungen von kommunalen Beteiligungen, Personalabbau, Mitteltransfer oder haftungsrechtliche Änderungen der Gesellschafter ausdrücklich nicht verbunden. Die Zusammenlegung der beiden Beteiligungsgesellschaften und dem Zusammenführen der drei Krankenhäuser zu einem Krankenhaus dient daher der rechtlichen Ausgestaltung dessen, was sich praktisch in den letzten Jahren entwickelt hat.

 

In der Sitzung der Arbeitsgruppe wurden nochmals die Vor- und Nachteile der Zusammenlegung diskutiert. Die gemeinsame medizinische Abteilungsleitung, wie z. B. in der Unfallchirurgie oder künftig in der Psychiatrie, führt zu einer deutlichen Verbesserung der Leitungsstruktur und der medizinischen Versorgung. Die Attraktivität der ärztlichen Arbeitsplätze steigt. Außerdem wird die gesellschaftsrechtliche Struktur übersichtlicher, der Kostenaufwand der Finanzbuchhaltung sinkt deutlich, weil zwei eigene Buchungskreise einschließlich Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und Kostenrechnung, komplett entfallen. Zudem entfallen jährlich zwei Jahresabschlussprüfungen, Jahresabschlussberichte und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Verschiebungen zwischen den Betriebsstätten können künftig intern entschieden werden. Deutlich vereinfacht wird auch die Personalverwaltung und –betreuung. Nicht jeder Wechsel innerhalb der Betriebsstellen führt zu einem kompletten Entlassungs- und Neueinstellungsvorgang.

 

Auch nach Ansicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO ist die vorgeschlagene Lösung sachgerecht.

 

Nach Abwägung aller Punkte, einschließlich der Prüfung von Rechts- und Haftungsfragen, empfiehlt die Arbeitsgruppe einstimmig dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftervertretern, folgenden Weg zu beschreiten:

 

Im Wege der Verschmelzung wird die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH auf die Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH übertragen. Gegenüber einer Übertragung der Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH auf die Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH können dadurch ca. 400.000 € Grunderwerbssteuer eingespart werden. Um zu verdeutlichen, dass das Kreiskrankenhaus Waldbröl nach wie vor wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung im Oberbergischen Kreis ist, wird der Name der aufnehmenden Gesellschaft von „Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH“ voraussichtlich in „Kreiskrankenhäuser Oberberg GmbH“ geändert.

 

Eine Zusammenführung der beiden Gesellschaften auf die Holding GmbH würde eine noch wesentlich höhere Grunderwerbssteuerpflicht auslösen und scheidet von daher aus.

 

Für die Verschmelzung ist der Abschluss eines Verschmelzungsvertrages erforderlich. Der Abschluss des Vertrages würde zwischen dem Geschäftsführer Gummersbach und dem Geschäftsführer Waldbröl nach entsprechender Beschlussfassung in den Gesellschafterversammlungen erfolgen.

 

Der zu ändernde Gesellschaftsvertrag ist synoptisch in der Anlage dargestellt. Wie daraus zu ersehen ist, sind bereits heute die beiden Gesellschaftsverträge der Beteiligungsgesellschaften, bis auf Sonderreglungen in Bezug auf den Landschaftsverband, wortgleich. Die entsprechenden Ergänzungen, die sich aus steuerlicher und kommunalverfassungsrechtlicher Sicht ergeben, sind in dem Entwurf auf der rechten Seite neu eingefügt.

 

Kritisch ist die zeitliche Perspektive. Die Anmeldung der Verschmelzung muss innerhalb von acht Monaten, d. h. bis zum 31.08.2012 erfolgen. Im Vorfeld ist das Anzeigeverfahren bei der Aufsichtsbehörde durchzuführen. Erste Kontakte mit der Bezirksregierung haben bereits stattgefunden.

 

Die Beschlüsse des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Klinikum Oberberg GmbH bedürfen der Zustimmung bzw. Genehmigung der Vertretung der einzelnen Gesellschafter.

 

Der Beschluss ergeht vorbehaltlich redaktioneller Änderungen sowie der Stellungnahme von Verfahrensbeteiligten wie Bezirksregierung, Wirtschaftsprüfern, etc.

 

 

 

 

Anja Hasenbach

Stadtkämmerin

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stimmt der Verschmelzung der Kreiskrankenhaus Waldbröl GmbH auf die Kreiskrankenhaus Gummersbach GmbH im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge und der damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftervertrages zu. Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Kommunalaufsicht. Etwaige redaktionelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages beeinträchtigen diesen Beschluss zur Neugestaltung der Gesellschafterstruktur  nicht.

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Neugestaltung Gesellschafterstruktur Krankenhäuser (167 KB)