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Vorlage - V/097/2012  

 
 
Betreff: Benutzungsgebühren für städt. Sporteinrichtungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Patrik Lang
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Sport1 Vorberatung
04.06.2012 
Ausschuss für Soziales und Sport (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Auf Grund der desolaten Haushaltslage der Stadt Waldbröl hat der Rat in seiner Sitzung am 09.05.2012 die Absicht erklärt, Benutzungsgebühren für städtische Sporteinrichtungen zu erheben (TOP 4.2.1.). Hierzu hat der Rat im Rahmen seiner Haushaltsplanberatungen beschlossen, ab dem Haushaltsjahr 2013 Mehrerträge von 200.000 € jährlich zu veranschlagen.

 

Den entsprechenden Antrag hat der Rat einstimmig in den Ausschuss für Soziales und Sport verwiesen, der die Umsetzung politisch beraten und dem Rat empfehlen soll, die sich aus der Beratung ergebenden rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Sportstättenbenutzungsgebühren (Änderung der Entgeltordnung der Stadt Waldbröl) zu beschließen.

 

Um den Vereinen und Nutzern ein Maximum an Flexibilität und Eigenverantwortung zu gewähren, wird das folgende Vorgehen vorgeschlagen:

 

?      Die Stadt Waldbröl ermittelt auf der Grundlage des Belegungsplanes halbjährlich die Zahl der Nutzungsstunden.

 

?      Die Stadt Waldbröl legt den veranschlagten Mehrertrag in Höhe von 200.000 € jährlich im Verhältnis zu der ermittelten Anzahl der Nutzungsstunden auf die Vereine um und setzt die Halbjahresgebühr je Verein fest (zahlungspflichtig gegenüber der Stadt Waldbröl ist ausschließlich der Verein, nicht das einzelne Vereinsmitglied). Nutzungsstunden von Vereinen, die ausschließlich Kinder- und Jugendsport durchführen, bleiben entgeltfrei.

 

?      Der Verein entscheidet in eigenem Ermessen, wie er die von der Stadt Waldbröl festgesetzte Gebühr intern auf seine Mitglieder umlegt. Er ist somit in der Lage, eigenständig Ermäßigungs- und / oder Befreiungstatbestände für seine Mitglieder festzulegen und diese durch einen höheren Beitrag bei den anderen Mitgliedern zu kompensieren und kann seine Beitragsstruktur somit an die individuellen Verhältnisse anpassen.

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Soziales und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, die oben erläuterte Vorgehensweise zur Ermittlung der Benutzungsentgelte anzuwenden und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Entgeltordnung zum Beschluss vorzulegen.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt, die oben erläuterte Vorgehensweise zur Ermittlung der Benutzungsgebühren anzuwenden und beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Entgeltordnung zum Beschluss vorzulegen.

 

 

 

Im Auftrag

 

 

( H a s e n b a c h )

  Stadtkämmerin