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Vorlage - V/098/2012  

 
 
Betreff: Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja Hasenbach
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
04.07.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Zweitwohnungsteuersatzung  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Stadt Waldbröl wird eine Zweitwohnungsteuer erhoben, die von den Inhabern einer Zweitwohnung zu entrichten ist.

Grundlage für die Erhebung bildet die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Waldbröl vom 17.04.1991.

 

In der Stadt Waldbröl sind zurzeit einundsiebzig Personen zur Zweitwohnungsteuer veranlagt. Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der Wohnung. Als Mietwert gilt die Jahresrohmiete. Sofern eine Jahresrohmiete seitens des Finanzamtes nicht festgestellt wurde, wird die tatsächliche Miete bzw. ein angemessener Mietwert zugrunde gelegt. Die Steuer beträgt jährlich 10 % des Mietwertes.

Der Steuersatz ist seit Einführung der Zweitwohnungsteuer im Jahr 1991 unverändert.

 

Zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes und zur Herstellung von Steuergerechtigkeit ( die Realsteuern sowie die weiteren örtlichen Aufwandsteuern wurden bereits erhöht ), wird eine Erhöhung des Steuersatzes auf 12 % zum 01.01.2013 vorgeschlagen.

 

 

aktueller Steuersatz

aktueller Wert

künftiger

Steuersatz

künftiger Wert

Mehrertrag

Zweitwohnungsteuer

10 %

24.000 €

12 %

28.800 €

4.800 €

 

Der zu erwartende Mehrertrag wurde in dem vom Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 09.05.2012 mehrheitlich beschlossenen Haushaltsplan bereits ab dem Jahr 2013 veranschlagt.

 

Beispiel:

 

Der Mietwert für das Objekt X beträgt 3.327,62 €.

 

bisherneu

 

3.327,62 € x 10 % = 332,76 €3.327,62 € x 12 % = 399,31 €

 

 

 

 

Bescluss

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die als Anlage 1 beigefügte Zweitwohnungsteuersatzung.

 

Im Auftrag

 

 

 

( Hasenbach )

Stadtkämmerin

 


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zweitwohnungsteuersatzung (41 KB)