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Vorlage - III/100/2012  

 
 
Betreff: 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich "In der Freiheit" - Mountainbike-Parcours -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
27.06.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
04.07.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2008 gibt es Überlegungen zur Realisierung eines Mountainbike-Parcours „In der Freiheit“, um auch eine zusätzliche touristische Attraktion zu schaffen. Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 06.07.2011 einstimmig beschlossen, dem Verein „Steil bergab e.V“ rechtliche und organisatorische Unterstützung zukommen zu lassen, um diesem die Herstellung und Unterhaltung der beabsichtigten Abfahrtstrecke zu ermöglichen.

 

Aufgrund dieses Beschlusses wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, ein solches Vorhaben zunächst einmal genehmigungsfähig zu gestalten.

 

Anlässlich eines größeren Behördentermines am 10.08.2011 stellte sich heraus, dass die Errichtung einer Mountainbike-Strecke grundsätzlich auch baugenehmigungspflichtig ist und zudem planungsrechtlich zumindest hinsichtlich einer Darstellung im Flächennutzungsplan abgesichert werden muss. Der Verein hat daraufhin den Entwurf einer Flächennutzungsplanänderung beauftragt, so dass am 10.01.2012 eine entsprechende Anfrage an die Bezirksregierung Köln gestellt werden konnte. Die Bezirksregierung Köln hat am 27.02.2012 die Anpassung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung bestätigt, sofern im weiteren Bauleitplanverfahren keine Bedenken des Oberbergischen Kreises insbesondere im Hinblick auf artenschutzrechtliche, landschaftspflegerische und polizeiliche Belange bekannt werden. Somit wurden vertiefende Planungen erforderlich, die der Verein beauftragt hat.

 

Um das Verfahren der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr in Gang zu setzen, schlägt die Verwaltung vor, den Aufstellungsbeschluss, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. Nach diesen Verfahrensschritten steht fest, welche Anforderungen ganz konkret noch gestellt werden.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die Aufstellung der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich „In der Freiheit“ (Mountainbike-Parcours) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.