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Vorlage - III/120/2012  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A - Hochstraße / Kaiserstraße - der Stadt Waldbröl im Bereich Hochstraße im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
05.09.2012 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
26.09.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am 23.11.2011 mehrheitlich die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – im vereinfachten Verfahren beschlossen. Diese Bebauungsplanänderung beinhaltet ausschließlich die Anpassung der Baugrenzen an die vorhandene bauliche Nutzung der Grundstücke Hochstraße 36 und 36a in Waldbröl. Die Urfassung des Bebauungsplanes Nr. 10 A, die am 28.10.1998 in Kraft trat, berücksichtigte die bereits damals vorhandene Bausubstanz nicht vollständig, weil sie teils illegal und nicht eingemessen war. Darüber hinaus wurde vom neuen Eigentümer nunmehr eine geringfügige Erweiterung der Gebäude vorgenommen. Nach Rechtskraft der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A soll hier eine umfassende Legalisierung erfolgen.

 

Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung erfolgte in der Zeit vom 25.05.2012 bis einschließlich 25.06.2012. Dem Oberbergischen Kreis wurde gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, so dass nunmehr der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Satzungsbeschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt für die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB vollzogene 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl im Bereich Hochstraße gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2011 (GV NRW S. 685) in Verbindung mit §§ 2, 10 und 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl I S. 1509) in seiner Sitzung am 26.09.2012 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 A – Hochstraße / Kaiserstraße – der Stadt Waldbröl im Bereich Hochstraße, Gemarkung Waldbröl, Flur 79, Flurstücke Nr. 25, 92 und 219, bestehend aus der Planzeichnung als Satzung und der Begründung hierzu.

 

 

§ 2

 

(1)    Die Bebauungsplanänderung wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Waldbröl entwickelt. Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

 

(2)    Es wird nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, vorbereitet oder begründet. Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b BauGB genannten Schutzgüter vor.

 

(3)    Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

 

 

§ 3

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.