Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Wie in der interfraktionellen Besprechung am 31.10.2012 bereits erläutert wurde, soll zur Beschleunigung von Arbeitsabläufen in den Abteilungen Ordnungsverwaltung, Schulverwaltung und Sozialverwaltung den jeweiligen Abteilungsleitungen Vergabekompetenz eingeräumt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den nachstehenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.
1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.
§ 1
§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:
Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von 10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.
§ 2
Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||