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Vorlage - I/154/2012  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, ChristophAktenzeichen:FB I
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzauschuss1 Vorberatung
21.11.2012 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.12.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Wie in der interfraktionellen Besprechung am 31.10.2012 bereits erläutert wurde, soll zur Beschleunigung von Arbeitsabläufen in den Abteilungen Ordnungsverwaltung, Schulverwaltung und Sozialverwaltung den jeweiligen Abteilungsleitungen Vergabekompetenz eingeräumt werden.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den nachstehenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011

 

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18.09.2012 (GV NRW S. 436) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am 05.12.2012 folgenden 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl vom 09.02.2011 beschlossen.

 

 

§ 1

 

§ 13 „Ermächtigungen und Vergaben“, Abs. 1, Buchst. a erhält folgenden Wortlaut:

 

Auftragssummen bis zu 50.000 € ohne Mehrwertsteuer können durch den Bürgermeister vergeben werden. Eine Delegation auf die Fachbereichsleiter bis zu einem Betrag von 20.000 € ohne Mehrwertsteuer ist zulässig. Eine Delegation bis zu einem Betrag von   10.000 € ohne Mehrwertsteuer auf weitere vom Bürgermeister gesondert zu bestimmende Personen ist zulässig. Bei Auftragssummen ab 5.000 € ist dem jeweiligen Fachausschuss zu berichten.

 

 

§ 2

 

Dieser 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Waldbröl tritt mit dem Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.