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Sachverhalt:
Vorberatung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2009 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl.
Das Abwasserwerk hat im Jahr 2009 einen Fehlbetrag von EURO 178.520,91 erwirtschaftet. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Betriebsleitung im Anhang zum Jahresabschluss 2009 lautet: Es soll eine Eigenkapitalverzinsung von 200.000,00 € an den Haushalt der Stadt Waldbröl abgeführt werden. Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 178.520,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Eigenkapitalverzinsung wird durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert.
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom ………………… den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2009 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004 in der vorgelegten Form mit
einer Bilanzsumme von 60.148.828,69 EURO und einem Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung von 178.520,91 EURO festzustellen.
Der Jahresverlust wird wie folgt verwendet:
a) Vortrag auf neue Rechnung 178.520,91 EURO
b) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 200.000,00 EURO
c) Abführung an den städtischen Haushalt 200.000,00 EURO
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