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Vorlage - IV/165/2012  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2009
(Vorstellung durch N.N., BPG)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Josifek, JanAktenzeichen:Abwasserwerk
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
29.11.2012      ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.12.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Vorberatung über die Feststellung des Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Ergebnisverwendung für das Wirtschaftsjahr 2009 für das Abwasserwerk der Stadt Waldbröl.

 

Das Abwasserwerk hat im Jahr 2009 einen Fehlbetrag von EURO 178.520,91 erwirtschaftet. Der Gewinnverwendungsbeschluss der Betriebsleitung im Anhang zum Jahresabschluss 2009 lautet:

Es soll eine Eigenkapitalverzinsung von 200.000,00 € an den Haushalt der Stadt Waldbröl abgeführt werden. Der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 178.520,91 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Eigenkapitalverzinsung wird durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage finanziert.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt/der Rat der Stadt Waldbröl beschließt in seiner Sitzung vom ………………… den Jahresabschluss und den Lagebericht des Abwasserwerkes der Stadt Waldbröl zum 31.12.2009 gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.11.2004  in der vorgelegten Form mit

 

einer Bilanzsumme von                                                                                     60.148.828,69 EURO

und einem Verlust aus der Gewinn- und Verlustrechnung von                 178.520,91 EURO

festzustellen.

 

Der Jahresverlust wird wie folgt verwendet:

 

a) Vortrag auf neue Rechnung                                                                          178.520,91    EURO

 

b) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage                                                            200.000,00   EURO

 

c) Abführung an den städtischen Haushalt                                                            200.000,00   EURO