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Vorlage - III/169/2012  

 
 
Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
05.12.2012 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Alsbergstraße wurde in den 1960er Jahre erstmalig nach den Bestimmungen des damals geltenden Bundesbaugesetzes (BBauG) hergestellt. Für diese erstmalige Herstellung wurden die Anlieger zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.

 

Die nachmalige Herstellung der Alsbergstraße wurde erforderlich, da die Fahrbahn mit Randanlagen einschließlich der Straßenentwässerung verschlissen und damit erneuerungsbedürftig war. Die Erneuerung der Fahrbahn in einer Ausbaulänge von 258 m erfolgte sowohl in einer Mischverkehrsfläche als auch im Trennprinzip (Fahrbahn und Gehweg getrennt voneinander). Durch die Erweiterung von zusätzlichen Leuchtstellen wurde zudem die Straßenbeleuchtung verbessert.

 

Bei der Gestaltung haben sich die Anlieger der Alsbergstraße durch Ideen, Anregungen und Wünsche aktiv beteiligt und so zum jetzigen Erscheinungsbild „ihrer Straße“ beigetragen.

 

Die nachmalige Herstellung der „Alsbergstraße“ stellt beitragsrechtlich sowohl eine Erneuerung als auch eine Verbesserung dar, für die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung für die Stadt Waldbröl Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.

 

Die Anlage „Alsbergstraße“ ist nach § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 22.03.2002 (SBS) als Anliegerstraße einzustufen. Entsprechend dieser Klassifizierung ergibt sich für die Anlieger ein Beitragsanteil von 80 v.H.  für die  Erneuerung der Fahrbahn, der Straßenentwässerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung.

 

Für die Alsbergstraße wurde ein endgültiger Straßenausbaubeitrag in Höhe von 11,4592 €/m² ermittelt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Alsbergstraße von der Einmündung Nümbrechter Straße bis zur Bahnhofstraße erneuert und verbessert wurde und als Anliegerstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 1 der Straßenbaubeitragssatzung vom 22.03.2002 (SBS) einzustufen ist.

 

Für die Erneuerung und Verbesserung der Alsbergstraße wird ein Straßenausbaubeitrag wie folgt festgesetzt:

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                                                    299.544,11

nach Abzug des Stadtanteils  von 20 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS                            - 59.908,82

wird der zu verteilende Aufwand von                                                                                  239.635,29 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 239.635,29 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor multipliziert wird (§ 5 SBS)

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß)  im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 20.912 m².

 

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

239.635,29 zu verteilender Aufwand = 11,4592 € / m²

20.912 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 11,4592 € / m² bei I u. II geschossiger Bebaubarkeit.

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 17, Flurstück Nr. 121, 83, 84, 97, 44, 98, 99, 100, 120, 102, 103, Flur 82, Flurstück Nr. 454, 455, 438, 380, 381, 458, 9, 447, 337, 336, 413, 219, 220.