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Sachverhalt:
Der überwiegende Teil des Weges Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 ist als solcher nicht mehr vorhanden und bildet mit den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen ein einheitliches Erscheinungsbild. Bisher konnte der Wirtschaftsweg Nr. 257 über den Amselweg erreicht werden (Verbindung zum Straßen-/Wegenetz Waldbröl). Dies ist nun nicht mehr möglich, da der Amselweg ab dem Flurstück Nr. 227 in Richtung Landstraße L339 im privaten Eigentum steht. Durch die extreme Hanglage des Weges Nr. 257 zum Finkenweg ist das Befahren mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen nicht möglich. Der Weg kann seine Funktion als Wirtschaftsweg für die angrenzenden Grundstücke nicht mehr ausüben, so dass eine Einziehung erfolgen sollte.
Der Wirtschaftsweg Nr. 257 ist im Umlegungsverfahren Hermesdorf H 186 als Wirtschaftsweg festgesetzt. Die Einziehung dieses Wirtschaftsweges erfolgt nach den Bestimmungen des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten. Die einzuziehende Fläche des Wirtschaftsweges ist in dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan farblich gekennzeichnet.
Der Wirtschaftsweg Nr. 257 grenzt an vier landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Nr. 245, 259, 60/14 und 192). Die vier Grundstückseigentümer haben schriftlich ihr Einverständnis zur Wegeeinziehung erklärt. Die Eigentümer der Grundstücke Nr. 259 und 60/14 (Sabine und Thomas Althoff) haben ihr Interesse bekundet, nach der Einziehung die Wegefläche zu erwerben.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Energie empfiehlt dem Rat der Stadt Waldbröl, gemäß dem Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten den Wirtschaftsweg Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade) einzuziehen und hierzu die nachfolgende Satzung zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt mit den Eheleuten Sabine und Thomas Althoff Verkaufsverhandlungen nach Rechtskraft der Satzung über die eingezogene Wegefläche zu führen.
S a t z u n güber die Einziehung eines Wirtschaftsweges in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf, Flur 64, Flurstück Nr. 257 (In der Gierschlade)Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit gültigen Fassung und des § 2 des Gesetzes über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten vom 09.04.1956, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.03.2010 (GV NRW S. 198) hat der Rat der Stadt Waldbröl in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen:
§ 1Der Wirtschaftsweg in 51545 Waldbröl, Gemarkung Hermesdorf), Flur 64, Flurstück 257 (In der Gierschlade) wird eingezogen. Ein Lageplan, in dem der einzuziehende Wirtschaftsweg farblich dargestellt ist, ist als Anlage beigefügt. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2Die Einziehung des Wirtschaftsweges ist mit der Rechtskraft dieser Satzung vollzogen.
§ 3Diese Satzung tritt an dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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