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Vorlage - V/188/2013  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Lang, PatrikAktenzeichen:FB V
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
13.03.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 wurde in der Sitzung des Rates am 05. Dezember 2012 eingebracht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH mit Sitz in Reichshof als Prüfer bedient. Die Prüfung fand vor Ort in dem Zeitraum Dezember 2012 / Januar 2013 statt und endete am 03. Januar 2013 mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.

 

Der Jahresabschluss 2011 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 8.603.525,78 EUR und einer Bilanzsumme von 174.804.518,65 EUR ab. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2011 beträgt 45.439.494,74 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung liegen in der Saldenabstimmung mit dem Eigenbetrieb Abwasserwerk" und dem verbundenen Unternehmen Stadtwerke Waldbröl GmbH" sowie einer weiteren Zuführung zur Pauschalwertberichtigung auf Grund der mangelhaften Werthaltigkeit einer Gewerbesteuer-Forderung begründet. Weiterer Berichtigungsbedarf hat sich im Rahmen der Prüfung nicht ergeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 in seiner Sitzung am 24.01.2013 einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss 2011 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.

 

Der Jahresabschluss 2011 sowie der Prüfbericht der Weber & Thönes GmbH wurden bereits in digitaler Form am 27.02.2013 per E-Mail versandt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2011 nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2011 in Höhe von 8.603.525,78 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.

 

Der Rat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW.