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Vorlage - III/232/2013  

 
 
Betreff: Straßenbenennung in Hermesdorf, Bebauungsplan Nr. 50 C -Oben im Appensiefen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Grassow, CorneliaAktenzeichen:FB III
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule und Kultur1 Entscheidung
15.05.2013 
Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
17.07.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Im Bebauungsplan Nr. 50 C – Oben im Appensiefen – ist eine Planstraße festgesetzt, für die es noch keine Straßenbezeichnung gibt.

 

In diesem Gebiet von Hermesdorf beziehen sich die Straßennamen auf die dortigen Gewannenbezeichnungen (Im Appensiefen, Appensiefener Weg, Im Langengarten, Eisengartnerberg usw.). Bei der zu benennenden Planstraße sollte ebenfalls auf eine Flur-/Gewannenbezeichnung Bezug genommen werden. Die Straßenbezeichnungen Appensiefener Weg und Im Appensiefen bestehen bereits. Für die Planstraße bietet sich nach der Gewannenbezeichnung der Straßenname Oben im Appensiefen an (siehe anliegenden Plan).

 

Eine alternative Namensgebung in Anlehnung an die Gewannenbezeichnung Oben im Appensiefen wäre: Oben im Siefen, Über dem Siefen, Ober dem Siefen, Oberer Siefen, Appensiefener Höhe. Die Benennung „Im Siefen“ ist nicht möglich, da diese Straßenbezeichnung in Waldbröl, Schnörringen bereits existiert.

 

Die noch vorhandenen Gewannenbezeichnungen wie „Auf dem Eisengartnerberg“ und „In der Taubenwiese“ sollten für zukünftige Benennungen der im Plan blau markierten Wege vorbehalten bleiben.

 

Eine Fortführung der Bezeichnung Appensiefener Weg wäre denkbar, scheidet aber aus, da es zu erheblichen Verwirrungen und Problemen beim Auffinden der Häuser insbesondere für Notfallfahrzeuge führen würde. Die Hausnummernvergabe wäre nur in einer alphabetischen Reihenfolge ab Nr. 7b oder ab 11b möglich, da die Haus Nr. 7a, 9, 11a und 13- im Plan gelb markiert - schon vergeben sind. Eine fortlaufende Nummerierung ab Haus-Nr.15 aufwärts scheidet ebenfalls aus, da aufgrund der Lage der örtliche Zusammenhang mit dem bereits vorhandenen Haus Nr. 13 nicht gegeben wäre und damit zu weiteren Problemen führen würde.

 

Die Vergabe eines neuen Straßennamens wird daher vorgeschlagen. Die neue Straßenbezeichnung hat zur Folge, dass die jetzigen Häuser „Appensiefener Weg 7a, 11 und 11a“ eine andere Anschrift mit neuer Hausnummer erhalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Kultur beschließt die Planstraße im Bebauungsplan Nr. 50 C „Oben im Appensiefen“ aufgrund der dortigen Gewannenbezeichnung

 

                                                        Oben im Appensiefen

 

zu benennen.