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Vorlage - IV/255/2013  

 
 
Betreff: 1. Nachtrag zur Entwässerungssatzung vom 07.07.2010 zur Regelung der Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Mitze, Markus
Federführend:Fachbereich IV, Abwasserbeseitigung   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss1 Vorberatung
10.07.2013 
Sitzung des Betriebsausschusses (offen)   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
17.07.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Verweis auf den unter TOP 4 von Herrn Hippe (Ingenieurbüro Fischer) gehaltenen Vortrag zu den Befreiungsmöglichkeiten vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser und unter Berücksichtigung der zur Diskussion gestellten Belange wird seitens des Abwasserwerks der Stadt Waldbröl empfohlen, im Rahmen eines 1. Nachtrags die Inhalte unter § 10 der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Waldbröl vom 07. Juli 2010 wie folgt zu ändern:

 

 

§ 10 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

 

(1)   – bleibt bestehen –

 

 

(2)   In besonderen Fällen kann gemäß § 53 (3a) des Landeswassergesetzes NRW auf Antrag eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für Niederschlagswasser gewährt werden.

 

(3)   Ein besonders begründetes Interesse im Sinne des Absatz 1 oder ein besonderer Fall im Sinne des Absatz 2 liegt nicht vor, wenn die anderweitige Beseitigung oder Verwertung des Schmutz- oder Niederschlagswassers nur dazu dienen soll, Gebühren zu sparen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt, der Rat beschließt die Änderung des § 10 in der vorgelegten Fassung als ersten Nachtrag der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Waldbröl vom 07. Juli 2010.