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Vorlage - III/307/2013  

 
 
Betreff: Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl:

Handlungs- und Maßnahmenkonzept, mittelfristiges Programm zur Städtebauförderung, Förderantrag, Städtebaufördergebiet
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung1 Vorberatung
27.11.2013 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Rat der Marktstadt Waldbröl Entscheidung
11.12.2013 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl hat das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl am 17.04.2013 beschlossen.

 

Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das bereits grundsätzlich gebilligte Handlungs- und Maßnahmenkonzept überarbeitet und das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung erstellt.

Das Maßnahmenkonzept und das Förderprogramm werden hiermit dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

Das Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Innenstadt Waldbröl stellt 10 Leitprojekte heraus, um die Innenstadt nachhaltig zu entwickeln. Die Leitprojekte sind:

1              Ein innenstadtverträgliches Verkehrskonzept für Waldbröl: Bummeln im Zentrum

2              Das neue Zentrum im Herzen der Innenstadt: Die Mitte der Mitte

3              Lebendiges Zentrum: Orte der Begegnung entlang der Hochstraße

4              Vitale Innenstadt: Vielfalt und Aktivierung der Potenziale mit Einzelhandel, Gastronomie sowie Arbeiten und Wohnen

5              Kommunikation, Alltagskultur, Märkte und Veranstaltungen im Zentrum

6              Die Innenstadt von Waldbröl: ein Ort der Gesundheit und Lebensqualität

7              Verpflichtung Baukultur

8              Tourismus entdecken

9              Pro Kultur

10              Wohnen in der Innenstadt für alle Nachfragegruppen: attraktiv, nachhaltig, sozial

Die aus den Leitprojekten abgeleiteten Maßnahmen bilden die Grundlage für das Handlungs- und Maßnahmenkonzept sowie das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung. Dieses wurde mit der Bezirksregierung Köln erörtert und soll zur Förderung 2014 ff aus dem Programm „Aktive Stadtzentren“ angemeldet werden.


In dem Handlungs- und Maßnahmenkonzept sind alle Maßnahmen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzepts Innenstadt Waldbröl aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen,

?         die zur Städtebauförderung angemeldet wurden,

?         die anderen Förderprogrammen zuzuordnen sind, z.B. Entflechtungsgesetz (EntflechtG, ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG),

?         die Zuständigkeiten anderer öffentlicher Maßnahmenträger aufweisen (z.B. Straßen NRW),

?         durch private Träger

              und/oder

?         allein durch die Stadt Waldbröl durchzuführen sind.

Mit dem mittelfristigen Förderprogramm werden keine Einzelmaßnahmen beschlossen. Dieses geschieht im Einzelnen in den jeweils zuständigen Fachausschüssen und im Rat der Stadt. Mit der Umsetzung der Fördermaßnahmen des Entwicklungs- und Handlungskonzepts Innenstadt Waldbröl soll in 2014 begonnen werden.

Vor diesem Hintergrund sind die Förderanträge für das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für den Zeitraum 2014 bis 2018 (Grundförderantrag) sowie für die (ersten) Maßnahmen aus dem Städtebauinvestitionsprogramm 2014 zu stellen.

 

Städtebauförderungsgebiet

Zur Förderung mit Städtebaufördermitteln ist die Festlegung einer so genannten Gebietskulisse erforderlich. Als Städtebauförderungsgebiet „Innenstadt Waldbröl“ soll ein „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB festgelegt und beschlossen werden. Ein solches Maßnahmengebiet hat keine planungsrechtlichen Wirkungen. Die Stadt kann, wenn es zu einem späteren Termin erforderlich wird, eine Satzung erlassen, nach der in dem Gebiet (oder in Teilen davon) bestimmte Vorhaben und Maßnahmen der Genehmigung bedürfen. Grundlage für das festzulegende Städtebauförderungsgebiet ist das IEHK Innenstadt Waldbröl. Die Abgrenzung ist als Anlage beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Maßnahmen in der Innenstadt Waldbröl, die im direkten Zusammenhang mit den beantragten Maßnahmen zur Städtebauförderung stehen, betragen 5.284.000 €. Die zuwendungsfähigen Ausgaben zur Städtebauförderung betragen 4.199.000 €. Beantragt ist eine Zuwendung von 80 % entsprechend 3.359.200. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 839.000 €. Zuzüglich beträgt der Anteil für nicht zuwendungshige Ausgaben, die die Stadt durchführt 475.000 €. Maßnahmenbedingte Kosten, die Gegenstand anderer Förderprogramme sind, betragen 610.000 €

 


 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung empfiehlt / der Rat der Stadt beschließt:

1.      Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept zum Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Innenstadt Waldbröl, Stand 10.09.2013 wird einschließlich der dargestellten Prioritäten im Grundsatz gebilligt.

2.      Das mittelfristige Programm zur Städtebauförderung für die Innenstadt Waldbröl für 2014 – 2018, Stand 05.09.2013 wird beschlossen. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen sollen dann im Einzelnen in Fachausschüssen und im Rat behandelt und beschlossen werden.

3.      Das Städtebauförderungsgebiet für die Innenstadt Waldbröl wird als „Stadtumbaugebiet, städtebauliches Entwicklungskonzept“ nach § 171b Abs. 1 BauGB gemäß der beiliegenden Abgrenzung (Anlage 1) beschlossen.

4.      Für die im mittelfristigen Programm zur Städtebauförderung dargestellten Maßnahmen sind der Grundförderantrag für den mittelfristigen Zeitraum von 2014 bis 2018 sowie für das Städtebauinvestitionsprogramm 2014 und dann jeweils in den Folgejahren für das nächste Programmjahr zu stellen.