Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 13 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Waldbröl sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die einen Betrag von 20.000 € übersteigen, erheblich im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW und dem Rat zur Zustimmung vorzulegen.
Nicht zustimmungspflichtige über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden die entsprechenden Aufstellungen tabellarisch beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2013 gemäß Anlage I der zur heutigen Sitzung eingereichten Übersicht zur Kenntnis.
Der Rat genehmigt die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für 2013 gemäß Anlage II der zur heutigen Sitzung eingereichten Übersicht.
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