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Sachverhalt:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2012 wurde in der Sitzung des Rates am 05.06.2013 eingebracht. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Weber & Thönes GmbH mit Sitz in Reichshof als Prüferin bedient. Die Prüfung fand in dem Zeitraum August bis November 2013 statt und endete am 11.11.2013 mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks.
Der Jahresabschluss 2012 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 5.719.321,76 EUR und einer Bilanzsumme von 176.329.593,43 EUR ab. Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2012 beträgt 39.731.051,33 EUR. Es wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Änderungen gegenüber der Entwurfsfassung liegen lediglich in zwei Berichtigungen von Wertansätzen, die nach § 57 GemHVO NRW ergebnisneutral mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet wurden, begründet: - An den von der Oberbergischen Aufbau GmbH treuhänderisch verwalteten und als Festgeld angelegten Rückflüssen (Verkaufserlösen) aus dem Projekt „IG Boxberg IV“ besitzt die Stadt Waldbröl einen Mindestanteil von rd. 369 T€ (Bilanzierung als sonstiger Vermögensgegenstand). - Für das Projekt „IG Boxberg V“ stehen dem Abwasserwerk Kanalanschlussbeiträge zu. Abzüglich eines bereits in 2008 geleisteten Abschlages ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von rd. 358 T€ (Bilanzierung als sonstige Verbindlichkeit).
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat dem Jahresabschluss zum 31.12.2012 und dem Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 in seiner Sitzung am 28.11.2013 einen eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und dem Rat empfohlen, den Jahresabschluss 2012 festzustellen und den Bürgermeister zu entlasten.
Der Jahresabschluss 2012 sowie der Prüfbericht der Weber & Thönes GmbH wurde bereits vorab per E-Mail versandt.
Beschlussvorschläge:
Der Rat der Stadt Waldbröl stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2012 nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2012 gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW fest.
Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt gem. § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW, den Jahresfehlbetrag 2012 in Höhe von 5.719.321,76 EUR durch Verringerung der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Der Rat beschließt die Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW.
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