Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Aufgrund des Rücktritts des bisherigen stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl, Stadtbrandinspektor Eckhard Priebe, ist die Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers erforderlich.
Gemäß § 11 Abs. 1 des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (FSHG) wird der stellvertretende Leiter der Freiwilligen Feuerwehr auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Vor Ernennung des stellvertretenden Wehrführers hat der Kreisbrandmeister die Einheiten zu hören.
Mit Schreiben vom 19.11.2013 wurden die gesamte Wehr sowie die Jugendfeuerwehr für Sonntag, den 01.12.2013 in die Aula des Hollenberg-Gymnasiums zur Durchführung der Anhörung vom Bürgermeister eingeladen. Aus den Reihen der Wehr wurde Stadtbrandinspektor Daniel Wendeler, Einheitsführer des Löschzuges I Waldbröl, zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl vorgeschlagen.
Nach Wertung des Vorschlages hat Kreisbrandmeister Twilling mit Schreiben vom 02.12.2013 dem Rat vorgeschlagen, Herrn
Stadtbrandinspektor Daniel Wendeler
zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl
zu bestellen.
Aufgrund der Tatsache, dass Herr Wendeler bereits den Wehrführerlehrgang F VI beim Institut der Feuerwehr absolviert hat, ist eine kommissarische Bestellung nicht mehr erforderlich. Es kann in diesem Falle die endgültige Bestellung für die Dauer von sechs Jahren erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters wird Herr Stadtbrandinspektor Daniel Wendeler zum stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Waldbröl für die Dauer von sechs Jahren bestellt. |
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